Nachdem sich der Kreis Herzogtum Lauenburg bei der Vergabe des Rettungsdienstes an gleich drei verschiedenen Stellen mit juristischen Auseinandersetzungen konfrontiert sieht, hat der für den Rettungsdienst zuständige Haupt- und Innenausschuss des Kreises beschlossen, das Ausschreibungsverfahren aufzuheben und den Rettungsdienst ab dem 1. Januar 2022 in Eigenregie durch den Kreis durchführen zu lassen. Eigentlich hatten die Fraktionen des Kreistags beschlossen, von der Bereichsausnahme Gebrauch zu machen, um durch die Privilegierung der gemeinnützigen Organisation die Anbindung des Rettungsdienstes an den ehrenamtlich geleisteten Katastrophenschutz weiterhin zu gewährleisten. Dazu wurden Leistungsverzeichnisse und Zuschlagskriterien erarbeitet, sodass Anfang des Jahres das Auswahlverfahren beginnen konnte.
Dagegen hatten sich ein gewerblicher und ein gemeinnütziger Anbieter von Rettungsdienstleistungen gewandt und vor der Vergabekammer beantragt, das gesamte Auswahlverfahren aufzuheben. Dieses Verfahren behindert derzeit insgesamt den weiteren Fortgang der Vergabe, da Zuschläge bis zur Entscheidung nicht erteilt werden dürfen. Wegen Arbeitsüberlastung habe die Vergabekammer zudem mitgeteilt, nicht kurzfristig entscheiden zu können. Zum anderen hat sich eine Hilfsorganisation, die sich um die künftige Durchführung des Rettungsdienstes beworben hat, vor dem Verwaltungsgericht gegen vom Kreis geforderte Qualitätsstandards bei der Patientenversorgung gewandt, die sie für zu hoch hält. Und schließlich liegt eine Beschwerde eines Bieters gegen eine Hilfsorganisation mit dem Antrag vor, sie vom Auswahlverfahren auszuschließen, weil sie unzulässig Einfluss auf Entscheidungsprozesse im Auswahlverfahren genommen haben soll.
Daher soll der Rettungsdienst zukünftig durch die kreiseigene Herzogtum Lauenburg Rettungsdienstgesellschaft (HLR) durchgeführt werden, die ursprünglich zur Administration des Rettungsdienstes und Durchführung der Rettungsdienstausschreibung gegründet worden war. Rettungsdienstmitarbeitende, die im Wege eines Betriebsübergangs einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung haben, werden durch die HLR übernommen. Dabei würden auch Brüche in der betrieblichen Altersvorsorge ausgeschlossen, die der Betriebsrat des DRK öffentlich beklagt hatte, da eine Tarifbindung an den TVöD vorgesehen ist. Für die Anbindungen der im Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisationen zum Rettungsdienst will die HLR auf diese zugehen und sie in die Gestaltung des Rettungsdienstes einbeziehen.