Die Durchführung des Rettungsdienstes im Landkreis Oder-Spree soll im Rahmen einer vergaberechtsfreien Inhouse-Beauftragung an eine noch zu gründende hundertprozentige Tochtergesellschaft des Landkreises erfolgen. Dies hat der Kreistag in seiner gestrigen Sitzung beschlossen. Die Aufgabe soll in Form eines privat-rechtlichen Vertrages übertragen werden. Die Tochtergesellschaft werde die Arbeitsverhältnisse der JUH- und DRK-Mitarbeiter, die ausschließlich für die Durchführung des Rettungsdienstes zuständig waren, übernehmen, soweit diese das wünschen.
„Der bei einer Ausschreibung eventuell eintretende rechnerische rein finanzielle Vorteil von Anbietern, die Mitarbeiter gegebenenfalls auch untertariflich beschäftigen, wiege nicht das Risiko von möglichen Qualitätseinbrüchen auf und trage außerdem das Risiko in sich, im Endergebnis letztendlich unwirtschaftlich zu sein“, heißt es in der Beschlussvorlage des Kreistages. Die Qualität des Rettungsdienstes entscheide über Leben und Tod von Patienten, „das sollte Vorrang vor monetären Aspekten haben“. Durch die Übernahme der bisherigen Mitarbeiter seien genaue Ortskenntnisse und u.a. damit ein weiteres Qualitätskriterium bei der Durchführung von Rettungsdiensteinsätzen gewährleistet.