Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat eine „Kurzinformation für die betriebliche Pandemieplanung“ veröffentlicht. Sie soll Unternehmen unterstützen, die betriebsinterne Notfallpläne für den Fall einer Grippepandemie erstellen wollen. Ebenso gibt die Kurzinformation einen Überblick über zu berücksichtigende rechtliche, behördliche und infrastrukturelle Aspekte.
Im Fall einer Influenzapandemie wäre es denkbar, dass alle Lebensbereiche und damit auch das Wirtschaftsleben stark in Mitleidenschaft gezogen werden. Unternehmen – kleine wie große ‑ hätten sich möglicherweise auf erhebliche Personalausfälle und einen damit verbundenen Rückgang oder sogar Einstellung ihrer Produktion bzw. Dienstleistungen einzurichten. Für viele Unternehmen könnte ein solches Szenario ohne hinreichende Planungen existenzbedrohend werden und eine Schließung oder gar Insolvenz zur Folge haben.
Die vom BBK eigenen Zentrum Katastrophenmedizin geleitete Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Influenzapandemieplanung in Unternehmen“ hat die Kurzinformation für die betriebliche Pandemieplanung erarbeitet. Die Empfehlungen umfassen u.a. die Definition des Schlüsselpersonals, Vorsorgemaßnahmen für die Mitarbeiter, Regelungen für die (interne und externe) Information und Kommunikation, eine frühzeitige Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und anderen Institutionen, der Beteiligung des Betriebsrates sowie Vorbereitungen auf einen möglichen Ausfall wichtiger Zulieferer und Versorger (z.B. Strom, Wasser, Gas). Welche konkreten Maßnahmen und in welchem Umfang erforderlich werden, wird jedes Unternehmen in eigener Zuständigkeit festzulegen haben.
Die Kurzinformation der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Influenzapandemieplanung in Unternehmen“ kann auf der BBK-Homepage herunterladen werden.