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KTW-Fahrer zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt

28.05.2005, 07:18 Uhr

Foto: BilderBox

Nach Auffahrunfall starben zwei Menschen

In der Verhandlungssache des Unfalls in Schleswig-Holstein im vergangenen September ist jetzt das Urteil gesprochen worden. Das Schöffengericht Neumünster verurteilte den heute 22-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung zu sechs Monaten Haft und drei Jahre Bewährung. Bei dem Unfall war der KTW aus Dortmund mit 160 km/h auf einen Bus aufgefahren, der lediglich 90 km/h fuhr. Dabei erlitt der 80-jährige Patient, der von Dagebüll nach Frankfurt transportiert werden sollte, derart schwere Verletzungen, dass im Krankenhaus nur noch der Tod festgestellt werden konnte. Seine ebenfalls im KTW mitgefahrene 74-jährige Frau starb vier Wochen später auf der Intensivstation.

Ein "Augenblicksversagen" sah der Staatsanwalt, einen "Fahrfehler, der mehr oder weniger jedem Autofahrer unterlaufen kann". In diesem Fall hätte dieser allerdings tödliche Folgen gehabt, was aus "generalpräventiven Erwägungen" eine Freiheitsstrafe auf Bewährung angemessen erscheinen lasse. Das Gericht teilte diese Einschätzung im Wesentlichen. Die sechs Monate Haft auf Bewährung akzeptierten alle Beteiligten noch im Saal.

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