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Kündigung wegen Medikamentengabe unwirksam

10.11.2008, 09:57 Uhr

Foto: R. Schnelle

Berufsverbände: „Präzedenzfall“ mit „Signalwirkung“

Das Arbeitsgericht Koblenz hat die fristlose Kündigung eines Rettungsassistenten für unwirksam erklärt, der vom seinem Arbeitgeber, der Rettungsdienst Rhein-Mosel-Eifel gGmbH des DRK, wegen eigenverantwortlicher Applikation von Medikamenten in drei Fällen entlassen worden war. Unter anderem hatte der 42-Jährige ein Analgetikum sowie ein Hypertonikum verabreicht. In keinem Fall war einem Patienten ein Schaden entstanden. Im ersten Fall wurde das Medikament vor Eintreffen des nachalarmierten Notarztes gegeben, in den beiden anderen Fällen wurde auf eine Nachalarmierung verzichtet.

Der Arbeitgeber des Rettungsassistenten hatte dem 42-Jährigen bereits nach dem ersten Vorfall eine Abmahnung erteilt und die Kündigung vor Gericht damit begründet, dass diese Maßnahme erfolglos geblieben sei und sich nichts am Verhalten des Mitarbeiters geändert habe. Die Hinzuziehung des Notarztes beim Ergreifen invasiver Maßnahmen sei „ausdrücklich gewünscht“, auch wenn „hie und da“ die Notwendigkeit der Applikation von Notfallmedikamenten durch rettungsdienstliches Fachpersonal bestehen könne. Der Anwalt des Rettungsassistenten hatte hingegen die grundlegende berufspolitische Bedeutung des Falles von Anfang an thematisiert und deutlich gemacht, in welchem juristischen Spannungsfeld sich der Rettungsassistent in seinen Augen bei der Ausübung seines Berufes bewegt: Zum einen habe er eine Garantenstellung inne, zum anderen werde ihm aber die Kompetenz zur Durchführung invasiver medizinischer Maßnahmen immer wieder abgesprochen.

Berufsverbände und Arbeitnehmervertreter im Rettungsdienst sehen in dem Urteil deshalb bereits einen „Präzedenzfall“, von dem sie eine „Signalwirkung für ganz Deutschland“ erwarten. Ob diese Einschätzung zutrifft, kann allerdings erst gesagt werden, wenn die Urteilsbegründung vorliegt, denn schon beim Gütetermin hatte der zuständige Arbeitsrichter den Parteien eine Einigung aus einem anderen Grund empfohlen: Der Rettungsassistent müsse offenbar in der Vergangenheit gute Arbeit geleistet haben, denn sonst hätte man ihn nicht viele Jahre beschäftigt. (POG)

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