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Länder wollen Notruf-App-System einführen

30.07.2019, 10:12 Uhr

Foto: S. Drolshagen

Deutschland muss behinderten Menschen Zugang zur 112 und 110 ermöglichen


Laut Europäischer Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten spätestens seit 2009 verpflichtet sicherzustellen, dass der Zugang behinderter Endnutzer zu Notrufdiensten mit dem Zugang, über den die Mehrheit der Endnutzer verfügt, gleichwertig ist. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger insbesondere mit einer Hörbehinderung soll damit spürbar erhöht werden. In Deutschland muss daher nach dieser Richtlinie der Zugang zum Notruf 112 und zum Polizeinotruf 110 für behinderte Endnutzer für den Endnutzer kostenfrei, unverzüglich, zwingend zur zuständigen Notrufabfragestelle und dialogfähig (Chatfunktion zwischen Notrufenden und Notrufabfragestelle) ermöglicht werden.

Nachdem die Europäische Kommission der Bundesregierung im vergangenen Jahr ein Mahnschreiben geschickt hat und darin beklagte, dass die Anforderungen der sogenannten Universaldienstrichtlinie in Deutschland nicht zufriedenstellend umgesetzt seien, wollen die Innenministerien aller Bundesländer die Einführung eines Notruf-App-Systems auf Basis einer Ländervereinbarung vorantreiben. Darin soll Nordrhein-Westfalen mit der Erledigung der Aufgaben betraut und die gemeinschaftliche Finanzierung der Lösung geregelt werden. Geplant ist, noch in diesem Jahr mit einem Erst-Vergabeverfahren des Notruf-App-Systems zu beginnen, um zügig den Betrieb der zentralen Komponenten aufnehmen zu können. Die Ländervereinbarung soll im September ratifizieren werden. Die Kosten für die Länder werden mit insgesamt 4,8 Mio. Euro kalkuliert. Die Anteile der einzelnen Länder sollen anhand der Einwohnerzahlen ermittelt werden (Königsteiner Schlüssel).

Das vom Ausschuss für Informations- und Kommunikationswesen empfohlene Modell sieht vor, in einem Vergabeverfahren einem Generalunternehmer die vollständige Verantwortung für die technische Konzeption und Einrichtung des Gesamtsystems unter Berücksichtigung der vorhandenen fachlichen Vorgaben durch die Länder zu übertragen. Die Einführung soll in zwei Phasen erfolgen: Der Generalunternehmer stellt zunächst die Apps für iOS und Android, die georedundante und ausfallsichere Serverlandschaft in privaten Rechenzentren und eine einheitliche Leitstellenanwendung zur Verfügung. Der Generalunternehmer übernimmt die Betriebsverantwortung inklusive Support auf Basis abgestimmter Service-Level und stellt vertraglich ein Kontingent für erforderliche Anpassungen und Erweiterungen zur Verfügung.

In einem zweiten und zeitlich befristeten Schritt nach der Betriebsaufnahme sind durch den Generalunternehmer zwei Standardschnittstellen bereitzustellen. Eine definierte Schnittstelle soll bereitgestellt werden, um die Integration der Leitstellenanwendung in die vorhandenen Einsatzleitsysteme zu gewährleisten. Die Kosten für die tatsächliche Integration sollen die Leitstellen individuell mit dem Generalunternehmer vor der jeweiligen Realisierung vereinbaren. Eine zweite zu realisierende Standardschnittstelle soll es Drittanbietern von Mehrwert-Apps in der Zukunft ermöglichen, über diese Schnittstelle ebenfalls Notrufe abzusetzen und in Kommunikation mit der Leitstelle zu treten. Die Anbindung der Mehrwert-Apps selbst und das Konzept zur Zertifizierung zugelassener App-Anbieter sind nicht Teil des Vertrages.

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