Der Landkreis Cuxhaven kann als Träger des Rettungsdienstes die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllen, 95% aller Notfalleinsätze innerhalb von 15 Minuten zu erreichen. Dies geht aus einer aktuellen Datenanalyse hervor, die das zuständige Dezernat erstellt hat. Um strukturelle Änderungen im Rettungsdienst so schnell wie möglich einzuleiten, wurde mit einem Auswertungstool erstmalig ohne externe Gutachter ein Rettungsdienstbedarfsplan auf Basis ausgewerteter Systemdaten des Einsatzleitrechners erstellt. In diesem Bedarfsplan werden die derzeit notwendigen Anforderungen an den Rettungsdienst und damit einhergehend die Änderungen zur Verbesserung der notfallmedizinischen Versorgung im Landkreis Cuxhaven aufgezeigt.
Die aktuelle Überprüfung der vorgehaltenen Rettungswachenstandorte habe deutliche Schwachstellen in der Versorgungsstruktur ergeben. Aus diesem Grund sei mit einem Tool auf Basis einer Open-Street-Map Fahrzeitisochronen mit 14 Minuten als Hilfsfrist zugrunde gelegt und eine bedarfsgerechte Rettungsmittelplanung durchgeführt worden. Dabei wurden auch strukturelle Hilfsfristüberschreitungen und sich abzeichnende oder darstellende Einsatzschwerpunkte berücksichtigt. Darüber hinaus sei festgestellt worden, dass keine Rettungswache die DIN 13049 zur Bemessungs- und Planungsgrundlage erfülle. In dem Strategiepapier „Rettungsdienst Cuxland 2026+“ wird daher vorgeschlagen, vier Rettungswachenstandorte zu verlegen und sieben neu zu bauen.
Festgestellt worden sei zudem, dass seit dem Jahr 2018 die Einsatzzahlen des Rettungsdienstes im Landkreis Cuxhaven um durchschnittlich 8,2% pro Jahr gestiegen sind. Bei den hilfsfristrelevanten Notfalleinsätzen betrug die Steigerung im gleichen Zeitraum jedoch nur rund 0,5%. Ein nicht unwesentlicher Teil der Einsätze stelle weder einen Notfall noch einen Krankentransport im Sinne des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) dar und sei am ehesten der durch den Gesetzgeber neugeschaffenen Kategorie Notfalltransport zuzuweisen. Diese Einsätze (sog. R.00-Einsätze) würden im Landkreis zu oft durch RTW bedient. Daher sollen zukünftig mindestens vier Notfall-Krankenwagen (N-KTW) derartige Einsätze bedienen sowie zusätzliche Einsatzstichworte implementiert und dazugehörige Meldebilder erarbeitet werden, die das Einsatzportfolio, das notwendige Rettungsmittel und die Dringlichkeit besser abbilden. Allerdings müsste auch die Flotte der RTW in großem Maßstab ausgeweitet werden, was aufgrund der derzeitigen Situation mit den Beauftragten und den gegebenen Strukturen nicht zeitnah umsetzbar sei.
Als weitere Verbesserung wurde seitens der Verwaltung die Einführung des Gemeindenotfallsanitäters vorgeschlagen. Die Bitte an die Kostenträger, diese ebenfalls im Landkreis Cuxhaven über diese Experimentierklausel einzurichten, sei mit Blick auf die gegenwärtigen Entwicklungen mit dem ärztlichen Notdienst aber nicht in Aussicht gestellt worden. Daher hoffe man auf eine entsprechende Änderung des NRettDG.
Aufgrund dieser Problemlagen hat die Verwaltung eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung verschiedener Alternativen durchgeführt und kommt zu dem Ergebnis, zukünftig den Rettungsdienst im Landkreis Cuxhaven selbstständig in Form einer Gesellschaft durchzuführen. Durch die eigenständige Durchführung würden sich Synergieeffekte ergeben, die zu einheitlichen Standards und einer verbesserten Qualität des Rettungsdienstes führen würden. Daher soll die Verwaltung beauftragt werden, schnellstmöglich eine gGmbH für den Rettungsdienst zu gründen. Das bei den Beauftragten im Rettungsdienst vorgehaltene Personal soll mit Ausnahme des Führungspersonals darin aufgenommen werden. Eine Entscheidung ist für den Kreistag am 6. Dezember 2023 vorgesehen.