Der Landkreis Teltow-Fläming will die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Brandenburg an der Havel und dem Landkreis Potsdam-Mittelmark über die Errichtung und den Betrieb einer Regionalleitstelle für den Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungsdienst fristgemäß zum 31. Dezember 2022 kündigen. Dies geht aus der Vorlage mit der Nr. 6-4340/20-III hervor, über die am 14. Dezember im Kreistag entschieden werden soll. Auslöser für diese Entscheidung seien die mangelhaften Beteiligungsrechte der Partnerlandkreise. Ein der Regionalleitstelle Brandenburg an der Havel vorgelegter gemeinsamer Entwurf einer Änderungsvereinbarung wurde durch einen Gegenentwurf im Wesentlichen zurückgewiesen. Der Gegenentwurf bringe deutlich zum Ausdruck, dass die Regionalleitstelle keine Partnerschaft auf Augenhöhe anstrebe. Angesichts der weiter zunehmenden Bedeutung des Regionalleitstellenbetriebes wird es jedoch für dringend erforderlich angesehen, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit folgender Maßgabe neu zu fassen:
- tatsächliche Mitbestimmung der Partner der Regionalleitstelle bei wichtigen Entscheidungen
- mehr Transparenz bei anfallenden Kosten der Regionalleitstelle
- frühzeitige Einbindung bei der Planung von kostenintensiven Projekten.
Aufgrund der ergebnislosen Verhandlung über die Neuregelung der dem Leitstellenbetrieb zugrundeliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und um einen möglichen Schaden vom Landkreis Teltow-Fläming abzuwenden, soll die Vereinbarung gekündigt werden. Die Wirksamkeit, die bis zum 31. Dezember 2020 erfolgt, würde zum 31. Dezember 2022 eintreten, wenn eine Einigung über die künftige Vereinbarung nicht zustande käme. Für die Entscheidung über die Kündigung ist der Kreistag gem. §§ 131 Abs. 1, 28 Abs. 2 Nr. 24 BbgKVVerf zuständig.