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Landkreise in Sachsen-Anhalt erproben Gemeindenotfallsanitäter

08.02.2023, 09:18 Uhr

Foto: K. von Frieling

Wittenberg und der Burgenlandkreis haben Genehmigungen erhalten


Der Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt hat gestern vom zuständigen Ministerium für Inneres und Sport einen Zulassungsbescheid erhalten, um ab dem Sommer den Einsatz von Gemeindenotfallsanitätern zu erproben. Auf der Basis einer im Jahr 2021 im Rettungsdienstgesetz verankerten Experimentierklausel möchten die Verantwortlichen herausfinden, ob damit die Hilfsfristen im Rettungsdienst verkürzt sowie die Notaufnahmen und Fachabteilungen in den Krankenhäusern entlastet werden können. Das Konzept soll für zunächst zwei Jahre erproben werden.

Neben dem Landkreis Wittenberg hat in Sachsen-Anhalt auch der Burgenlandkreis ein Pilotprojekt Gemeindenotfallsanitäter beantragt. Nach Verhandlungen mit den Antragstellern, den Kostenträgern, der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung wurden die Genehmigungen für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025 erteilt. In beiden Fällen gibt es die Option einer einjährigen Verlängerung. Der Burgenlandkreis wird seine Zulassung in der kommenden Woche ausgehändigt bekommen.

Während der Erprobungszeit wird ein Notarztfahrzeug für die Nutzung durch den Gemeindenotfallsanitäter zugelassen. Dieses Fahrzeug darf dank der Experimentierklausel ausnahmsweise von einem Gemeindenotfallsanitäter als rettungsdienstlichem Personal für den Rettungseinsatz besetzt werden. Die zukünftig als Gemeindenotfallsanitäter eingesetzten Einsatzkräfte müssen über eine abgeschlossene Ausbildung als Notfallsanitäter und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung als Notfallsanitäter verfügen sowie eine 160-stündige Fortbildung zum Gemeindenotfallsanitäter abgeschlossen haben.

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