Im Landtag Nordrhein-Westfalen hat gestern auf Antrag der CDU-Fraktion eine Anhörung zum Notfallsanitäter stattgefunden. Die Abgeordneten befürchten, dass das Land bei der Umstellung des Berufsbildes auf den Notfallsanitäter weiter den Anschluss verliert. Zum einen habe das Gesetz bereits zwei Jahre Verzögerung mit sich gebracht, zum anderen seien in der Zwischenzeit durch die unklare Finanzierungssituation weitere Verzögerungen eingetreten. Die Landesregierung solle daher den Bezirksregierungen aufgeben, fehlendes Einvernehmen der Krankenkassen anstandslos auf kommunalen Antrag hin zu ersetzen, damit die geänderten und fortgeschriebenen Rettungsdienstbedarfspläne und Rettungsdienstgebührensatzungen unter Einkalkulation der Bedarfe und Kosten der Notfallsanitäter-Ausbildung und -Prüfung zügig in Kraft treten können. Zudem solle sie sich auf Bundesebene für eine Verlängerung der im Notfallsanitätergesetz geregelten Frist zur Abnahme von Ergänzungsprüfungen über den 31. Dezember 2020 hinaus einsetzen (Drucksache 16/11699).
Unterstützt werden diese Punkte durch eine gemeinsame Stellungnahme des Städtetages, des Landkreistages sowie des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen zur Anhörung. Die derzeitigen Bedingungen in Nordrhein-Westfalen würden in den nächsten Jahren zu einer erheblichen Unterdeckung an Ausbildungskapazitäten für Notfallsanitäter führen, die erst in 7 bis 10 Jahren ausgeglichen wird, heißt es in dem Papier. Dies könne zu erheblichen Nachwuchs-Engpässen bei den Trägern und Leistungserbringern führen, die keinen sicheren Zugriff auf ausreichende Ausbildungskapazitäten einer Berufsfachschule haben. Auch die Johanniter fordern in einer Stellungnahme „in aller Dringlichkeit, den bestehenden Handlungsdruck aufzunehmen und jetzt eine flächendeckende Aus- und Weiterbildung“ der Notfallsanitäter sicherzustellen, bevor noch mehr Zeit verstreiche.
Die gestrige Anhörung wird nach der Niederschrift offiziell im Ausschuss für Gesundheit und Soziales ausgewertet. Voraussichtlich in der darauffolgenden Sitzung wird im Landtag die Abstimmung über den Antrag durchgeführt.
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