Ist die Bezeichnung „Rettungsassistent“ angemessen? Mit dieser Frage beschäftigen sich der Vorstand des Deutschen Berufsverbands Rettungsdienst (DBRD) sowie die Arbeitsgruppen „Ausbildung“ und „Fortbildung“ seit einigen Wochen. Bei der Bearbeitung eines Positionspapiers zur Novellierung des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG) sei allen Beteiligten schnell klar geworden, dass auch die momentane Berufsbezeichnung „Rettungsassistent“ zu überprüfen und eventuell zu ändern sei.
Der Vorstand hat deshalb Vorschläge erarbeitet und stellt diese jetzt auf der DBRD-Homepage zur Abstimmung. Zwei Wochen haben alle Interessierten die Möglichkeit, für eine der Berufsbezeichnungen „Examinierter Rettungssanitäter“, „Fachkraft für Rettungs- und Notfallmedizin“, „Rettungsfachmann/-fachfrau“ und „Notfallsanitäter“ ihre Stimme abzugeben (auf das Drucksymbol klicken). Anschließend wird der Vorstand das Ergebnis veröffentlichen und der mehrheitlich genannte Vorschlag in das Positionspapier des DBRD einfließen.
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