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Leichtfertige müssen für Rettungskosten selbst aufkommen

10.10.2009, 12:41 Uhr

Foto: Comprendes

Neue Verordnung der katalanischen Regierung

In Spanien müssen Personen, die sich leichtfertig in Gefahr begeben haben, künftig selbst für die Kosten ihrer Rettung aufkommen. Eine entsprechende Verordnung der katalanischen Regierung ist Anfang Oktober in Kraft getreten. Wer sich durch grobe Nachlässigkeit in eine Risikosituation begibt, zum Beispiel durch die Nichtbeachtung von Warnschildern und ausdrücklichen Anweisungen, wird künftig die Rechnung des Rettungsdienstes selbst zahlen müssen.

 

Die Missachtung von Verbotsschildern oder Absperrungen in Skigebieten, Ausflüge mit unzureichender Ausrüstung sowie das Absetzen eines Notrufs, wenn die Betroffenen eigentlich nur ermüdet sind, werden in jedem Fall kostenpflichtig sein.

Die Kosten für eine Rettung können dabei sehr unterschiedlich sein. So liegt der Stundensatz eines Retters bei 30 Euro, der Einsatz eines Hubschraubers oder Flugzeuges kostet hingegen über 2.000 Euro pro Stunde.

 

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