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Leitstellen sollen zeitunkritische Anrufe an ambulanten Akut‐Bereich weiterleiten

08.08.2019, 15:50 Uhr

Foto: Claus-Enneker-Stiftung

Expertentagung zur zukünftigen notfallmedizin Versorgung


Die Ergebnisse der diesjährigen zweitägigen Expertentagung „Enneker-Forum“, das am 3. und 4. Juni 2019 im südhessischen Hochtaunuskreis stattfand, liegen jetzt vor. Das von den 2 Teilnehmerinnen und 34 Teilnehmern aus Politik und Behörden, Landesministerien, kommunalen und privaten Klinikträgern, Hochschulen und Universitätskliniken, Ärztekammern und anderen Einrichtungen unterzeichnete Papier trägt den Titel „Antworten auf die aktuellen Fragen zur zukünftigen notfallmedizinischen Versorgung der Bevölkerung in Deutschland“. Gefordert werden darin u.a. verbindliche Kooperationen der Rettungs‐ oder Integrierten Leitstellen und des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes unter Beibehaltung der Rufnummern 112 und 116117. Dadurch werde sichergestellt, dass der Notruf dem jeweils geeigneten Notfallversorgungssystem zugeordnet werde. Zu favorisieren sei eine gemeinsame Notrufannahme in den Rettungsleitstellen mit einer internen standardisierten Weitergabe an den zeitunkritischen ambulanten Akut‐Bereich. Dies erfordere eine ausreichende Zahl ausgebildeter Disponenten zur sicheren Zuordnung der Notruf‐Dringlichkeit und zur jeweiligen Disposition. Zur Entlastung der Rettungs‐ oder Integrierten Leitstellen müsse eine standardisierte medienbruchfreie Weitergabe des Hilfeersuchens an ambulante Versorgungssysteme organisiert sein.

Die Einrichtung von „Integrierten Notfallzentren (INZ)“, wie sie der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen vorgeschlagen hat und wie sie das Bundesgesundheitsministerium umsetzen möchte, wird begrüßt. Die INZ-Standorte sollen dabei durch die Landeskrankenhausplanung festgelegt werden, ihre Leitung den ärztlichen Leitungen der Notaufnahmen obliegen. In den INZ sollen die vom Rettungsdienst und Krankentransport zugeführten Patienten nach Vorstellung des Enneker-Forums innerhalb von 10 Minuten nach Eintreffen nach Behandlungsdringlichkeit gesichtet werden. Unklar bleibe, mit welcher Qualifikation und nach welcher Systematik die patientenlenkende Entscheidung getroffen werden kann.

Der Rettungsdienst der Zukunft dürfe in seiner Weiterentwicklung nicht dem Trend der zunehmend ökonomisierenden Gesundheitswirtschaft gleichgerichtet sein. Rettungsdienst sei und bleibe eine Daseinsvorsorge und Teil des Zivil‐ und Katastrophenschutzes. Eine Entkoppelung würde nicht nur eine Schwächung der Infrastruktur bedeuten, sondern auch zu einer gesellschaftlichen Erosion führen. Der Rettungsdienst dürfe nicht der „Lückenschluss unzureichender Systemkomponenten zwischen ambulanter und stationärer Notfallversorgung sein“, heißt es in dem Papier, das hier eingesehen werden kann.

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