Die ehrenamtlichen Helfer in den bayerischen Rettungsdiensten werden künftig im Falle eines Einsatzes besser gestellt. Der Innenausschuss des Bayerischen Landtags hat gestern einer entsprechenden Initiative der CSU-Landtagsfraktion zugestimmt. Damit sollen ehrenamtliche Einsatzkräfte im Rettungsdienst künftig einen gesetzlichen Freistellungs- und Lohnfortzahlungsanspruch oder einen Anspruch auf Ersatz ihres Verdienstausfalls erhalten, auch wenn kein Katastrophenfall vorliegt. Die so genannte Retterfreistellung gilt auch für volljährige Schüler und Studenten, die für die Zeit des Rettungsdiensteinsatzes grundsätzlich vom Unterricht und von Ausbildungsveranstaltungen befreit werden. Das Vorhaben soll noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.
Lohnfortzahlung für ehrenamtliche Helfer in Bayern
21.02.2013, 16:04 Uhr
„Retterfreistellung“ soll bald umgesetzt werden