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Lohnuntergrenzen für Notfallsanitäter

14.05.2014, 15:13 Uhr

Foto: K. von Frieling

Auch Sachsen-Anhalt bereitet Umsetzung des NotSanG vor

Als Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Striegel (Bündnis 90/Die Grünen) hat die Landesregierung von Sachsen-Anhalt Auskunft über den Stand der Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) gegeben. Bemängelt hatte der Grünen-Politiker, dass der Begriff „Notfallsanitäter“ noch nicht ins neue Rettungsdienstgesetz (RDG) Eingang gefunden habe. Dies, so die Regierung, sei nicht möglich gewesen, weil die RDG-Novellierung vor dem Beschluss des NotSanG erfolgt sei. Auf jeden Fall sei im RDG angesichts des kommenden NotSanG die Besetzung der Rettungsmittel landesweit einheitlich mit einem hohen Qualitätsstandard geregelt worden. Derzeit sei eine Änderung des Rettungsdienstgesetzes nicht vorgesehen, da möglichst eine bundeseinheitliche Übergangsfrist zur Besetzung der Rettungsmittel unter den Ländern im Länderausschuss „Rettungswesen“ abgestimmt werden solle.

Zur Finanzierung der NotSan-Ausbildung haben die Vertreter der Krankenkassen nach den Worten der Regierung auf der Landesbeiratssitzung für das Rettungswesen vom 1. Oktober 2013 sowohl die Kostenübernahme für die Weiterbildung als auch die Kostenübernahme für die Ausbildung zum Notfallsanitäter zugesagt. Aus Ausbildungsstätten ständen zurzeit drei Schulen zur Verfügung: die gemeinsame Landesrettungsschule der DRK- und ASB-Landesverbände Sachsen-Anhalt gGmbH in Halle, die IWK Magdeburg und die Medi-Z Halle gGmbH. Die Schule des DRK/ASB wird voraussichtlich ab 1. September 2014 mit der Ausbildung beginnen. Auch die „ausbildungsadäquate Entlohnung“ hat die Landesregierung im Auge. So sollen künftig Lohnuntergrenzen definiert werden. (POG)

Bücher zum Thema:

Notfallsanitätergesetz

19.90(incl. UST, exkl. Versandkosten) D. Bens, R. Lipp 360 978-3-943174-17-5

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  • 1. Auflage 2014
  • 342 Seiten
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