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Luftbrücke nach Hiddensee war entbehrlich

09.02.2010, 09:17 Uhr

Foto: R. Nagel

Kritik des DHV an „Staatsaktion“

Der Deutsche Hubschrauber-Verband (DHV) übt scharfe Kritik an der Luftbrücke nach Hiddensee, die am 3. Februar 2010 auf Anforderung des Landkreises Rügen durch die Bundeswehr aufgebaut wurde. Die Ostseeinsel war aufgrund einer bis zu 40 cm dicken Eisschicht auf dem Bodden tagelang vom Festland abgeschnitten, so dass mit insgesamt sieben Flügen mehrere Tonnen Nahrungsmittel nach Hiddensee und die dort verbliebenen Touristen nach Rügen transportiert wurden. Eine nach Ansicht des DHV in dieser Form „gänzlich entbehrliche Staatsaktion“.

DHV-HeliAlert hatte bereits am 1. und nochmals am 3. Februar 2010 per E-Mail den zuständigen Landkreis Rügen und das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern sowie auch den Inselbürgermeister über bis zu 180 bereitstehende Hubschrauber von 20 gewerblichen Lufttransportunternehmen unterrichtet. Bei der entstandenen Lage wäre nach Ansicht des DHV der Einsatz von zwei mittleren Fluggerätetypen, z.B. Bell 206 L oder Eurocopter AS 350 B2, völlig ausreichend gewesen. Die Kosten dafür hätten maximal 5.500 Euro täglich betragen. Die informierten Behörden haben auf dieses Hilfsangebot nicht reagiert, stattdessen aber in einem ersten Schritt zwei andere private Luftverkehrsunternehmen aus der Region beauftragt, von denen mindestens eins sich zunächst einen passenden Hubschrauber im Wege des Subcharters beschaffen musste. Der organisatorische Ablauf der Flüge wurde in den Medien als zum Teil chaotisch und unzumutbar beschrieben. Daraufhin wurden in einem zweiten Schritt zusätzlich Bundeswehrhubschrauber eingesetzt. Diese Maßnahme war laut Volker Grasberger, stellvertretender DHV-Vorsitzender, unzulässig, weil Fluggeräte der Bundeswehr für zivile Aufgaben der Verkehrssicherung und Daseinsvorsorge überhaupt nur im festgestellten Katastrophenfall und nach Ausschöpfung aller eigenen zivilen Kapazitäten der Länder subsidiär eingesetzt werden dürfen. Der Einsatz der Bundeswehr außerhalb des Katastrophenschutzes bedarf generell einer Unbedenklichkeits-Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer, die ebenfalls nicht vorlag. Gleiches gelte auch für den schließlich als dritten Schritt angekündigten Einsatz von Hubschraubern der Bundespolizei für diese Woche. So lautet das Fazit des DHV: „Keine Katastrophe und kein wirklicher Notstand, aber eine Staatsaktion mit offenbar zweifelhaftem Erfolg und hohen Kosten für eigentlich nicht zuständige und auch nicht benötigte Fluggeräte des Bundes.“

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