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Luftrettung im Kanton Aargau

19.07.2013, 12:35 Uhr

Foto: TCS

Burgfrieden zwischen TCS und Rega

In der Boulevardpresse wurde bereits von einem „Luftkrieg“ zwischen der Schweizer Rettungsflugwacht Rega und dem Touring Club Schweiz (TCS) im Kanton Aargau gesprochen. Befeuert wurde der Disput durch eine gut orchestrierte Medienkampagne eines PR-Büros, das vom TCS beauftragt worden sein soll, so der Tages-Anzeiger. Nun hat das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) des Kantons eine Entscheidung getroffen, die aus Sicht der Beteiligten einer „erpressten Versöhnung“ nahekommen dürfte. Der Rega und dem TCS wurde nun beschieden, die Einsatzleitstelle „144“ (ELS 144) am Kantonsspital solle den Rettungshubschrauber der Alpine Air Ambulance (AAA), der für den TCS im Einsatz ist, bei dessen Verfügbarkeit und bei gegebener Indikation aufbieten, bei dessen Abwesenheit aber die Rega rufen. Im unteren Fricktal solle hingegen primär der Basler Rega-Helikopter aufgeboten werden, da dieser Standort näher gelegen sei.
 
Nach dem tödlichen Unfall eines fünfjährigen Kindes in Windisch Ende März war statt des näher gelegenen TCS-Hubschraubers der Rega-Helikopter aus Basel alarmiert worden. Schneller am Unglücksort, so hieß es später, wäre jedoch der TCS gewesen. Der Vorfall warf Fragen auf und die ELS „144“ gab daraufhin die Devise aus, ab sofort – wann immer möglich – den gelben RTH des TCS zu alarmieren. Anfang Juli sorgte ein weiterer tödlicher Unfall für heftige Debatten. Die Rega flog aus Basel an und benötigte 25 Minuten, wohingegen nach Medienberichten der TCS-Helikopter in Muri nur wenige Minuten vom Unfallort entfernt zur Verfügung gestanden hätte.
 
Das DGS gab für seine Entscheidung folgende Gründe an: Die AAA erfülle alle gesetzlich vorgegebenen Bedingungen als Transport- und Rettungsunternehmen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen seien eindeutig, zusätzlichen Anbietern dürfe der Zugang „zum Markt“ nicht verwehrt werden. Ferner seien die im Rahmen der bisherigen Übergangslösung gemachten Erfahrungen positiv, die Zusammenarbeit zwischen den Rettungsdiensten, der ELS 144 und der AAA hätten sich im Alltag bewährt. Für die Patientinnen und Patienten würden bei einem Einsatz des AAA-RTH keine Ausgaben entstehen, da Restkosten erlassen würden –  falls die Versicherungen nicht alle Aufwendungen decken sollten.

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