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Luftrettung im Saarland mit Problemen

19.06.2014, 15:53 Uhr

Foto: H. Scholl

Defizite bei LAR-RTH

Nachdem bereits die Kostenentgelte für den auf dem Saarbrücker Winterberg stationierten und von der ADAC Luftrettung gGmbH betriebenen RTH „Christoph 16“ nach Defiziten angehoben werden müssen (wir berichteten hier) hat nun auch die Luxemburg Air Rescue A.s.b.l. (LAR) darauf hingewiesen, dass der grenzüberschreitend im Saarland eingesetzte RTH „Air Rescue 3“ nicht kostendeckend fliegt. Auch hier wird die Erhöhung der Einsatzentgelte als notwendig angesehen, um die seit fast 10 Jahren bewährte grenzüberschreitende Luftrettung zwischen dem Saarland und der LAR nicht zu gefährden, wie die LAR mitteilte.

Ein weiteres Problemfeld in der saarländischen Luftrettung stellt wie in allen anderen Bundesländern die ab dem 28. Oktober dieses Jahres geltende neue EU-Verordnung 965/2012 für Hubschrauberlandeplätze (HLP) an Kliniken dar (wir berichteten ebenfalls hier). Nach Angaben des Ministeriums für Soziales, Gesundheit Frauen und Familie des Saarlandes entsprechen nur 2 von insgesamt 19 HLP den neuen Vorschriften der EU-Verordnung, diese befinden sich in Saarbrücken und Neunkirchen. Dies hat zur Folge, dass das Land nun prüfen wird, welche HLP kostenintensiv umgerüstet werden müssen, wozu eine Übergangsfrist von maximal 2 Jahren besteht, bis eine Genehmigung des Luftfahrtbundesamtes (LBA) vorliegen muss. (Scholl)

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