Der Einsatz des Hubschraubers „Air Rescue Nürburgring“ der Johanniter-Luftrettung im öffentlich-rechtlichen (Luft-)Rettungsdienst hat den rheinland-pfälzischen CDU-Landtagsabgeordneten Dr. Peter Enders zu einer Kleinen Anfrage bei der Landesregierung veranlasst (Drucksache 17/1085). Laut der Antwort des zuständigen Ministeriums des Innern und für Sport liegt die Stationierung des seit Mai 2016 stationierten ITH (wir berichteten hier) außerhalb des rheinland-pfälzischen Rettungsdienstgesetzes (RettDG), da es sich um die Durchführung eines betrieblichen Rettungsdienstes für zurzeit rund 90 Veranstaltungstage auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung zwischen der Johanniter-Luftrettung und der Firma Capricorn Nürburgring handelt. Darüber hinaus bestehen mit den Marienhaus-Kliniken entsprechende Vereinbarungen für arztbegleitete Verlegungstransporte innerhalb des Klinikverbundes (innerklinische Krankentransporte), die ebenfalls außerhalb der Zuständigkeit des Innenministeriums liegen, da nach § 1 Abs. 2 das RettDG dabei nicht zur Anwendung kommt.
Die Johanniter-Luftrettung hat ihren ITH zur Durchführung sogenannter subsidiärer Einsätze, also für Primär- und Sekundäreinsätze im öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst angeboten, wozu laut Innenministerium ausdrücklich ein Auftrag der zuständigen Rettungsleitstelle vorliegen und der ITH hinsichtlich Ausstattung und Besetzung den Vorgaben des RettDG entsprechen muss. Diese Vorgaben werden laut der Johanniter-Luftrettung voll umfänglich erfüllt, da diese in einigen Bundesländern umfänglich in den Rettungsdienst integriert sei. Das Innenministerium hatte am 28. April 2016 die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) angewiesen, einheitliche Dispositionsgrundsätze für den subsidiären Einsatz in den RD-Bereichen festzulegen, die bereits im Einsatzmittelvorschlag der Einsatzleitsysteme fixiert sind. Hinsichtlich der personellen Besetzung ergab die Anfrage, dass ein temporär in der Integrierten Leitstelle der Stadt Koblenz eingesetzter Disponent auch auf dem ITH eingesetzt würde. Eine Interessenkollision ergebe sich aufgrund der sporadischen ILS-Tätigkeit nicht. Auch würden durch die ärztliche Besetzung des ITH am Notarztstandort Adenau keine Abmeldungen oder Engpässe in der Besetzung dieses Notarztdienstes bestehen.
Die örtlich zuständige Behörde für den Rettungsdienst teilte mit, dass der ITH in diesem Jahr bis zum 14. September insgesamt 122 subsidiäre Einsätze durchgeführt hat. Laut Johanniter-Luftrettung hat der ITH zwischen dem 1. Januar und dem 31. August dieses Jahres insgesamt 304 Einsätze mit Aufnahme- oder Abgabeorten in Rheinland-Pfalz geflogen. Die Kostenträger teilten mit, dass keinerlei vertragliche Vereinbarungen mit der Johanniter-Luftrettung über die Durchführung von subsidiären Einsätzen existieren und damit auch aktuell keine Anspruchsgrundlage auf Vergütung bestehe. (Scholl)