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Malteser: Mehr Kompetenzen für Rettungsassistenten

10.05.2008, 07:41 Uhr

Aus der Praxis für die Praxis trafen sich in der Rettungsdienst-Schule der Malteser in Aachen der FDP-Bundestagsabgeordnete Jens Ackermann und Rettungsdienstexperten der Malteser. Im Mittelpunkt des Treffens stand der Erfahrungsaustausch im Hinblick auf die „längst überfällige Novellierung des Rettungsassistentengesetzes“, so Malteser-NRW-Geschäftsführer Oliver Mirring (Köln). Ackermann, selbst Rettungsassistent, fordert seit zwei Jahren eine deutliche Kompetenzausweitung und klare gesetzliche Regelungen für Rettungsassistenten. Seit 2007 liegen seine Vorschläge dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages vor.

Ob es noch zu einer Verabschiedung in dieser Legislaturperiode komme, so Ackermann, sei fraglich. „Wir wollen in erster Linie die Fehler von 1989 nicht wiederholen.“ Zu diesen Fehlern zählen Ackermann zufolge neben unklaren Kompetenzzuweisungen die so genannte Übergangsregelung sowie der zu geringe Ausbildungsumfang. In der Übergangsregelung von 1989 ist festgelegt, dass Rettungssanitäter ohne Aufbaukurs und Prüfung zum Rettungsassistenten ernannt werden können. Dadurch, beklagen auch die Malteser, arbeiteten heute als Rettungsassistenten zu 80% Mitarbeiter, die als Sanitäter übergeleitet worden seien oder nur den verkürzten Ausbildungsweg absolviert hätten. Die Qualität der Ausbildung variiere daher stark. Die Malteser Rettungsdienst-Schulen setzen seit Jahren verstärkt auf Qualität. „Qualität im Rettungsdienst rettet Leben“ – das sei keine Binsenweisheit, sondern eine Tatsache, so Mirring weiter. Auch der Ausbildungsumfang von derzeit zwei Jahren solle laut Ackermann auf drei Jahre erhöht werden. Dieses Ausbildungsmodell sei im Malteser-Rettungsdienstalltag bereits gängige Praxis. Auf diese Weise werde eine klar definierte Kompetenz der Rettungskräfte durch eine angemessene Ausbildung unterstützt.

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