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Malteser setzen neue Regelungen zur Vorabdelegation um

04.08.2022, 14:59 Uhr

M. Keltsch (Leiterin Aus- und Weiterbildung), M. Gamer (Stellvertretender Leiter Rettungsdienst), Dr. U. Ochs (Diözesanarzt), Dr. J. Herkommer (Verantwortlicher Arzt), Marc Riedling (ÄVRD) und Bezirksgeschäftsführer M. Lippe. (v.l.) (Foto: Malteser Neckar-Alb)

Eigene Stelle des ÄVRD garantiert Qualitätssicherung für Patientenversorgung


Seit dem 1. Juli 2022 gelten in Baden-Württemberg neue Regelungen, die Notfallsanitätern auch die Medikamentengabe in einem rechtssicheren Rahmen ermöglicht. Die Einführung dieser sogenannten Vorabdelegation hat der Landesausschuss für den Rettungsdienst in seiner Sitzung am 28. Juni 2022 beschlossen. Für eine Umsetzung haben die Malteser im Bezirk Neckar-Alb nun die Stelle des Ärztlichen Verantwortlichen Rettungsdienst (ÄVRD) geschaffen. Damit zählten sie zu den ersten Rettungsdiensten, die diese neue Regelung realisieren, erklärt Malteser-Bezirksgeschäftsführer Marc Lippe.

Marc Riedling ist ab sofort als Ärztlicher Verantwortlicher Rettungsdienst für die Malteser Neckar-Alb tätig, die in den Landkreisen Esslingen, Reutlingen, Tübingen und im Zollernalbkreis insgesamt 90 Notfallsanitäter beschäftigen. Seine Aufgabe wird darin bestehen, die vom Land geforderte Qualitätssicherung sicherzustellen. Um die neuen Maßnahmen durchführen zu dürfen, müssen Notfallsanitäter das Staatsexamen bestanden und ein zusätzliches Zertifikat erhalten haben. Im Rahmen eines E-Learnings könnten die Notfallsanitäter zeigen, dass sie die aktuellen Handlungsempfehlungen beherrschten, so Magdalena Keltsch, Verantwortliche für das Sachgebiet Aus- und Weiterbildung bei den Maltesern Neckar-Alb. Praktische Fähigkeiten werden wiederum anhand der Protokolle aus dem Einsatz von Riedling geprüft. Hierauf folgt ein Einzelgespräch des jeweiligen Notfallsanitäters mit dem Notarzt. Daraufhin kann das erforderliche Zertifikat ausgestellt werden, um die Durchführung ärztlicher Maßnahmen an den Notfallsanitäter zu delegieren. Rund vier Stunden pro Notfallsanitäter wird Riedling schätzungsweise brauchen, um die notwendige Zertifizierung unterzeichnen zu können. Schließlich haben die Notfallsanitäter die Berechtigung, die rund 30 standardmäßig auf einem Rettungsmittel mitgeführten Medikamente zu verabreichen. Gerade die frühzeitige Applikation von zu inhalierenden Medikamenten bei Luftnot oder von blutdrucksenkenden Medikamenten sei für die Patienten eine große Hilfe, erklärt Riedling.

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