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Mecklenburg-Vorpommern startet Modernisierung kommunaler Sirenen

13.12.2021, 14:37 Uhr

Foto: Mosbatho

Förderanträge müssen bis 31. Januar 2022 gestellt werden


Mit der Bekanntmachung der Förderrichtlinie und des Antragsformulars auf der Internetseite des Innenministeriums ist heute in Mecklenburg-Vorpommern der Startschuss für die Verteilung der 1,7 Mio. Euro Bundesmittel zur Förderung moderner kommunaler Sirenen im Land gefallen. Zur Verbesserung der Warninfrastruktur in Deutschland hat der Bund insgesamt ca. 86 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Nicht zuletzt die Hochwasserkatastrophe im Ahrtal hat gezeigt, dass Sirenen einen wichtigen Bestandteil zur Warnung der Bevölkerung darstellen und man sich nicht ausschließlich auf neue Warninstrumente, wie die Warnapp „NINA“ oder das gegenwärtig vorbereitete Cell Broadcasting auf Mobiltelefonen stützen sollte.

Gegenstand der Förderung sind elektronisch ansteuerbare Sirenen, die in das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) eingebunden und so auch zentral ausgelöst werden können. Neben der Neuerrichtung von Dach- und Mastsirenen – mit 10.850 Euro bzw. 17.350 Euro – kann auch der Anschluss von vorhandenen Sirenen an den BOS-Digitalfunk mit 1.000 Euro gefördert werden. Anders als die bisher ausschließlich aus Landesmitteln praktizierte Sirenenförderung steht das Bundesprogramm nicht nur den Landkreisen und kreisfreien Städten als Trägern des Katastrophenschutzes offen, sondern auch kreisangehörigen Gemeinden. Um die Bundesmittel für das Land zu sichern, müssen die entsprechenden Förderanträge möglichst bis zum 31. Januar 2022 gestellt und bis zum 30. Juni 2022 bewilligt werden.

Das Antragsformular sowie alle wichtigen Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.

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