Der Deutsche Feuerwehrverband e.V. (DFV) hat vor dem Hintergrund immer komplexer werdender Einsätze und der damit verbundenen erforderlichen medizinischen Fachberatung in der Feuerwehrführung eine Fachempfehlung zur Installation und Position des Feuerwehrarztes erarbeitet. Nach Ansicht von DFV-Vizepräsident Karl-Heinz Knorr, zuständig für Gesundheitswesen/Rettungsdienst im Präsidium des DFV, muss der Feuerwehrdienst an vielen Stellen mit ärztlicher Kompetenz begleitet und unterstützt werden. Dabei liege ein wichtiges Aufgabenfeld in der Prävention, d.h. bei arbeitsmedizinischen Untersuchungen, der ärztlichen Beratung von Feuerwehrleuten und in der Gesundheitsförderung sowie in der Ausbildung und nicht zuletzt auch im Einsatz. Im Verhältnis der Feuerwehr zum Rettungsdienst, den Gesundheitsämtern und Hilfsorganisationen könnten Ärzte aus dem Brandschutz sehr hilfreich sein. Dazu habe der DFV mit der aktuellen Fachempfehlung einen organisatorischen Rahmen geschaffen, an dem sich die Feuerwehren vollumfänglich orientieren könnten. Die ärztliche Unterstützung und Beratung könne laut Knorr auch anders organisiert werden, insbesondere dort, wo Berufs- oder Werkfeuerwehren in städtische bzw. betriebliche Strukturen eingebunden seien, wo ärztliche Zuständigkeiten bereits organisiert sind.
In der Publikation wird der Feuerwehrarzt als approbierter Arzt definiert, der durch seine Tätigkeit in der Feuerwehr in besonderem Maße Kenntnisse der Arbeit im Brandschutz hat und diese besonders sachkundig beurteilen kann. Vor diesem Hintergrund soll der Feuerwehrarzt als medizinischer Fachberater der Feuerwehrführungskräfte dienen und bei Bedarf die medizinische Betreuung der Feuerwehrangehörigen durchführen. Zur Qualifikation wird ausgeführt, dass eine Approbation als Arzt, die Weitebildung zum oder die Anerkennung als Facharzt, allgemeine und spezielle Fachkenntnisse in der Notfallmedizin, Grundkenntnisse in Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz sowie im CBRN-Bereich vorhanden sein müssen. Darüber hinaus wird die Mitgliedschaft in der Einsatzabteilung der Feuerwehr angestrebt. Die Aufgabengebiete umfassen als Hauptaufgabe die Beratung des Leiters der Feuerwehr in allen medizinischen Belangen als „Fachberater Medizin“. Einzelne feuerwehrärztliche Aufgaben gliedern sich in Ausbildung, Prävention, Organisation und Kommunikation sowie Einsatzaufgaben. Die Hierarchie sieht einen Bundesfeuerwehrarzt an der Spitze vor, dem die Landesfeuerwehrärzte, die Kreisfeuerwehrärzte und die Feuerwehrärzte folgen. Der Arzt in der Feuerwehr soll im Rahmen seiner Dienst- bzw. Einsatzkleidung die Kennzeichnung als Feuerwehrarzt als aktives Mitglied der Feuerwehr erhalten.
Die komplette Fachempfehlung steht hier zum Download zur Verfügung. (Scholl)