Die Gesundheitsgewerkschaft Medsonet stellt zum 1. April 2013 ihre Tarifarbeit ein. Sie zieht damit die Konsequenzen aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Hamburg, das auf Antrag der DGB-Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di der Organisation die Tariffähigkeit absprach. Das Landesarbeitsgericht berief sich dabei auf Richtlinien, die das Bundesarbeitsgericht (BAG) aufgestellt hat. Danach muss, wie aus einem Informationsschreiben von Medsonet hervorgeht, auch eine „junge Gewerkschaft“ „sozial mächtig und von ihrem organisatorischen Aufbau her in der Lage sein, die ihr gestellten Aufgaben einer Tarifvertragspartei zu erfüllen.“ Dabei komme der Mitgliederzahl entscheidende Bedeutung zu, die Anzahl der abgeschlossenen Tarifverträge allein gelte nicht. Medsonet will nach eigener Mitteilung gegen diesen Beschluss Klage beim BAG einreichen.
Für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die unter noch laufende Medsonet-Tarifverträge fallen, hat dieser Beschluss zunächst keine unmittelbare Bedeutung. Nach Auskunft des Hauptvorstandes wird die DHV diese Tarifverträge, die sie alle mit unterzeichnet hat, übernehmen bzw. die Verhandlungen wegen Folgeverträgen führen. Medsonet selbst wird sich in einen Berufsverband für die Beschäftigten im Gesundheitswesen umwandeln. (POG)