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Mehr E-Learning und Simulation in der Rettungsdienst-Ausbildung?

15.09.2020, 11:09 Uhr

Foto: K. von Frieling

Ministerium antwortet auf Forderungskatalog des DRK in Hessen


Bereits im Juni hat der DRK-Landesverband Hessen zusammen mit den vier hessischen DRK-Rettungsdienstschulen ein Positionspapier zu den Digitalisierungserfahrungen in Zeiten der Corona-Pandemie vorgelegt und darin einige Forderungen an die Landesregierung gestellt. Mit einer Kleinen Anfrage hat die Linken-Abgeordnete Christiane Böhm dazu jetzt noch einmal beim Ministerium für Soziales und Integration nachgehakt (Drucksache 20/3178). In dem Positionspapier heißt es, dass die Erkenntnisse aus der Corona-Zeit genutzt werden und der Einsatz von E-Learning, digitalen und virtuellen Unterrichtsmethoden sowie der vermehrte Einsatz von Simulation in der rettungsdienstlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung dauerhaft ermöglicht werden sollte. Dies würde nicht nur den Interessen der Schüler entsprechen, sondern für Lehrende Freiräume und Flexibilität schaffen, um weitere Auszubildende betreuen zu können, und böte Leistungserbringern die Möglichkeit der berufsbegleitenden Personalentwicklung. Beides könne zur Entlastung der Personalsituation im hessischen Rettungsdienst beitragen.

Mit einer rechtsverbindlichen Regelung solle der Einsatz digitaler und virtueller Unterrichtsformen sowie der Simulation bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Notfallsanitätern bis zu 20% der Gesamtstundenzahl, bei der Aus- und Fortbildung von Rettungssanitätern bis zu 50% der Gesamtstundenzahl und bei der Weiterbildung zu Praxisanleitern bis zu 25% der Gesamtstundenzahl betragen. Zudem solle simulationsgestützter Unterricht zu intensiv- und anästhesieüberwachten Patienten auf das Krankenhauspraktikum im Rahmen der Notfallsanitäter-Ausbildung angerechnet werden können. Eine Anrechnung von 50% der geforderten 280 Stunden Gesamtausbildung im Bereich Anästhesie- und Operationssaal in der Ausbildung von Notfallsanitätern sei bei guter technischer Ausstattung der Schulen möglich. Im Bereich der Geburtshilfe und Pädiatrie solle aufgrund deren besonderer Charakteristika eine Anrechnung bis zu dem kompletten Umfang von 40 Stunden möglich sein.

In seiner Antwort begrüßt das Ministerium für Soziales und Integration die Initiative des DRK („wertvoller Impuls“), weist aber darauf hin, dass für eine grundsätzliche Öffnung für digitalisierten Unterricht in der Ausbildung von Notfallsanitätern entsprechende gesetzliche Grundlagen durch den Bundesgesetzgeber geschaffen werden müssten. Bei der Ausbildung und Prüfung zum Rettungssanitäter seien Veränderungen in Form, Inhalt, Umfang sowie in der Durchführung der Ausbildung nur bundeseinheitlich zu empfehlen, um die gegenseitige Anerkennung der Ausbildungen in den Bundesländern nicht zu gefährden. Dementsprechend will das Hessische Ministerium für Soziales und Integration die Inhalte des Positionspapiers „in die entsprechenden Fachgremien in Hessen zur Diskussion einbringen.“

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