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Mehr Entscheidungskompetenzen für NotSan und Disponenten

01.12.2022, 13:47 Uhr

Foto: R. Schnelle

ASB Baden-Württemberg verlangt Änderungen im Rettungsdienst


Der ASB Baden-Württemberg hat gestern ein Positionspapier mit dem Titel „Notwendige Änderungen für den Rettungsdienst“ veröffentlicht. Darin wird aus Sicht des Verbandes auf bestehende Missstände hingewiesen und konkrete Lösungsansätze aufgezeigt. Insbesondere wird auf die Problemstellungen und notwendigen Veränderungen beim kassenärztlichen Notdienst, die Rechtssicherheit für Disponentinnen und Disponenten der Integrierten Leitstellen sowie die Übergabe von Patientinnen und Patienten in Krankenhäuern eingegangen. Weitere Themen sind die Einbindung von niedergelassenen Ärzten, die vermehrte Disposition von Krankentransportwagen durch Integrierte Leitstellen und der Wegfall der sogenannten Beförderungspflicht in der Notfallrettung.

Zu den Forderungen des ASB gehört, dass die Integrierten Leitstellen die Dispositionshoheit über alle verfügbaren (Einsatz-)Mittel erhalten, um Hilfeersuchen der Bürgerinnen und Bürger zu bedienen. Dazu soll neben den klassischen Rettungsmitteln (RTW, NEF sowie KTW) auch der Ärztliche Notdienst gehören. Die Disponentinnen und Disponenten der ILS sollen zudem in die Lage versetzt werden, bei einem nicht angemessenen Hilfeersuchen kein Rettungsmittel zu entsenden oder primär ein niederschwelligeres Rettungsmittel zu wählen.

Neben der Hilfsfrist und der Prähospitalzeit verlangt der ASB, zukünftig auch die Übergabezeiten des Rettungsdienstes an die Krankenhäuser nicht nur zu erfassen, sondern auch auszuwerten. Zudem dürften Rettungsdienste nicht zu weiteren Aufgaben herangezogen werden, die eigentlich den Krankenhäusern obliegen, wie etwa Transporte innerhalb des Krankenhauses (z.B. ZNA zum Röntgen, ZNA zur Station, Überwachung bei CT-Untersuchungen). Vielmehr sollte es dem Rettungsdienst ermöglicht werden, Rettungseinsätze auch durch einen Patiententransport in eine Arztpraxis zu beenden. Da etliche Notfälle zur Abarbeitung nicht des Fachpersonals (NotSan), der räumlichen Größe oder der medizinisch-technischen Ausstattung eines RTW bedürften, sollen KTW in die Notfallversorgung eingebunden werden. Nach den Vorstellungen des ASB soll zudem die „Beförderungspflicht“ in der Notfallrettung wegfallen. Die Entscheidung, ob ein Patiententransport erforderlich ist oder nicht, soll durch NotSan auf Basis eines anerkannten Abfrageschemas erfolgen.

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