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Mehr Geld für „Christoph 16“ in Saarbrücken

15.05.2014, 10:59 Uhr

Foto: H. Scholl

Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen

Für den auf dem Saarbrücker Winterberg stationierten und durch die ADAC Luftrettung gGmbH betriebenen RTH „Christoph 16“ sind gestern die Verhandlungen über das Einsatzentgelt erfolgreich abgeschlossen worden. Die zwischen den saarländischen Kostenträgern und der ADAC Luftrettung geschlossene Vereinbarung gilt drei Jahre bis Mitte 2017, wobei eine Erhöhung der Entgelte in drei Stufen erfolgen soll. Über die Einigung müssen noch die Gremien der Krankenkassen und des ADAC entscheiden, weshalb das saarländische Innenministerium als Träger des Luftrettungsdienstes in Saarbrücken keine Angaben über die Höhe des Entgeltes machen möchte. Georg Jungmann, Staatssekretär im Ministerium für Inneres und für Sport, begrüßt als Beteiligter an den Gesprächen die Einigung bei den schwierigen Verhandlungen: „Damit ist gewährleistet, dass der Rettungshubschrauber Christoph 16 weiterhin im Saarland zum Einsatz kommen kann und eine zeitnahe und sachgerechte Versorgung in medizinischen Notsituationen gesichert ist.“

Hintergrund der schwierigen Entgeltverhandlungen (wir berichteten hier) war ein in den vergangenen Jahren durch „Christoph 16“ verursachtes Defizit von 1,7 Mio. Euro, da er durch fehlende Einsätze im benachbarten französischen Lothringen noch freie Kapazitäten hat. Der Einsatzradius des gelben RTH entspricht fast nur einem „Halbkreis“ und ist somit sehr eingeschränkt, was auch die vergleichsweise geringe Einsatzfrequenz von 1.437 Einsätzen im vergangenen Jahr erklärt. Dadurch hatte auch das Entgelt von 50,50 Euro pro Flugminute nicht mehr zur Kostendeckung ausgereicht. Um das Defizit von 420.000 Euro pro Jahr zu vermeiden, wollte die ADAC Luftrettung eine Steigerung der Entgelte auf 66,- Euro pro Flugminute. Die Kostenträger wollen zur Steigerung der Einsatzzahlen und damit der Wirtschaftlichkeit des RTH, dass dieser auch vermehrt in Frankreich eingesetzt wird, worum sie das zuständige Innenministerium eindringlich baten. Seit 2008 bestehen zwar die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für den grenzüberschreitenden Einsatz von „Christoph 16“, allerdings fordert die französische Seite den RTH nicht an. Daran konnten auch verstärkte Aktivitäten zur Kooperation in den vergangenen Jahrzehnten nichts ändern. (Scholl)

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