Der Einsatz von Notärzten in Baden-Württemberg wird in Zukunft besser bezahlt. Die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG), die Krankenkassenverbände und die Unfallversicherung schlossen dazu eine Rahmenvereinbarung für die Vergütung der Einsätze von Krankenhausnotärzten im Rettungsdienst ab. Diese sieht unter anderem vor, dass Krankenhäuser für eine 24-stündige Einsatzbereitschaft eine Vorhaltepauschale von 480 Euro erhalten. Ab dem zweiten Einsatz des Notarztes soll es außerdem eine Pauschale von je 72,50 Euro geben, sagte BWKG-Vorsitzender Thomas Reumann am Mittwoch in Stuttgart. Zusätzlich sollen die Krankenkassen die Finanzierung der Ausbildung der Notärzte übernehmen. Hierzu soll es nach Angaben einer BWKG-Sprecherin eine Pauschale von 6.000 € pro Arzt geben. Bisher hätten die Krankenhäuser die Notärzte auf eigene Kosten ausgebildet. Reumann zufolge bleibt abzuwarten, ob damit der Engpass bei den Notärzten vor allem im ländlichen Raum nachhaltig behoben werden kann.
Der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, Rolf Hoberg, betonte, mit der Vereinbarung stellten die Krankenkassen die Mittel für die Erfüllung der Hilfsfrist für Notärzte zur Verfügung. Diese sieht in Baden-Württemberg vor, dass Notärzte ihren Einsatzort innerhalb von 15 Minuten erreichen. Laut BWKG sind bereits 80% der Krankenhäuser der Vereinbarung beigetreten.
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