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Mehr Geld und höhere Zuschläge bei den Johannitern

01.08.2018, 12:08 Uhr

Foto: J. Dommel/JUH

Zusatzurlaub für Nachtarbeit bleibt erhalten


Ab dem nächsten Jahr steigen die Gehälter für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Johanniter um 3,5%. Zum 1. Januar 2020 erfolgt dann eine weitere Steigerung um 3,3% und zum 1. Januar 2021 nochmals um 3,1%. Erstmals nehmen auch die Vergütungen für die Auszubildenden an den allgemeinen Entgeltanhebungen teil. Sie werden zudem noch zum Beginn des nächsten Jahres um weitere 6,5% erhöht. Auf diese Änderungen im AVR-J-Tarifvertrag einigte sich nach Mitteilung des Verbandes die arbeitsrechtliche Kommission der Johanniter im Juli.

Im gleichen Zug mit den Gehaltserhöhungen werden auch die Nachtzuschläge erhöht. Diese Neuregelung gilt nicht nur für den Rettungsdienst, sondern auch für andere Bereiche. Wechselschicht- und Schichtzulagen bleiben in bestehendem Umfang erhalten. Die Nachtzeit wird an das Arbeitszeitgesetz angepasst und damit neu definiert. Sie umfasst künftig den Zeitraum zwischen 23.00 und 6.00 Uhr. Danach richtet sich auch die Unterscheidung in die jeweils fälligen Zulagen. Sie betragen bei Nachtarbeit 25% und bei Dauernachtarbeit 30%. Für in der Nacht geleistete Bereitschaftsdienste werden künftig 10% extra gezahlt. Auch werde, so betonen die Johanniter, der Zusatzurlaub für Nachtarbeit nicht gestrichen, wie fälschlicherweise in einigen Foren behauptet worden war, er werde nur nach einem anderen System auf Basis der Nachtarbeitszuschläge ermittelt. Die aktualisierte Fassung der AVR-J ist hier zu finden. (POG)

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