Der BKS Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz e.V. ist der festen Überzeugung, dass der Fahrzeugtyp Mietliegewagen illegal auf den Straßen unterwegs ist. Dies habe auch das Kraftfahrtbundesamt in einem Protokoll einer Fahrzeugvorführung festgestellt: „Tragen oder Liegen, die einen liegenden Transport von Personen ermöglichen, können allerdings auch bei diesen So.KFZ (gemeint sind Mitliegewagen) nicht genehmigt werden.“
Mit dieser Aussage der höchsten deutschen Behörde für die Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Straßenverkehr sei auch die in Fulda durchgeführte Überprüfung durch die zuständigen hessischen Behörden zu erklären. Dabei greife das Medizinprodukterecht. Alle auf der Messe ausgestellten Fahrzeuge seien mit einer Krankentrage oder/und einem Krankentragesessel ausgestattet gewesen (Hersteller: Utila, Pensi, Stollenwerk und Kartsana), die mit einer Bedienungsanleitung versehen sind, die eine vom Hersteller festgelegte Zweckbestimmung des Produktes für den Einsatz in Krankenkraftwagen enthält. Mit dieser Zweckbestimmung ist der Einsatz in einem anderen Kraftfahrzeug als einem Krankenkraftwagen nach dem MPG ausgeschlossen.
Die Konsequenzen sind nach Meinung des BKS, dass der Hersteller eines solchen Fahrzeuges durch die entsprechenden Regelungen des MPG zum neuen Hersteller der Krankentrage werde, da sie nicht mehr im vorgegebenen Umfang der entsprechenden Zweckbestimmung des ursprünglichen Herstellers in Krankenkraftwagen eingesetzt werde. Damit handele es sich um das In-Verkehr-Bringen von Medizinprodukten ohne entsprechende Zulassung bzw. um den Verkauf von Kraftfahrzeugteilen ohne Allgemeine Betriebserlaubnis.