Gesetzliche Vorschriften nicht erfüllt
Am gestrigen Donnerstag hat auf der „Rettmobil“ die zuständige hessische Aufsichtsbehörde für Medizinprodukte einige Hersteller überprüft. Darunter befanden sich auch vier Hersteller von Mietliegewagen. Diese Hersteller mussten daraufhin ihre Ausstellungsfahrzeuge mit einem Schild versehen, das folgenden Inhalt hat: „Vorführfahrzeug. Dieses Fahrzeug kann erst erworben werden, wenn die gesetzlichen Vorschriften erfüllt sind.“ Betroffen davon sind die Firmen Binz, Amf-Bruns, Mobitec und der hessische Importeur für Pensi.