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Missstände in der Mietwagenbeförderung

20.10.2006, 12:02 Uhr

Foto: Archiv

Bremer Aufsichtsbehörden wurden informiert

Der Landesverband der privaten Rettungsdienste in Norddeutschland e.V. hat die Aufsichtsbehörden in Bremen mit einem Schreiben über gravierende Missstände im Bereich der Mietwagenbeförderung aufmerksam gemacht. Aufgrund einer umgedeuteten Formulierung im § 60 SGB V und der in diesem Bereich mangelnden Aufsicht der Behörden würden in sehr starkem Maße Mietwagen mit Liegeeinrichtungen ausgerüstet und in diesen Fahrzeugen dann schwer kranke und auch hochinfektiöse Patienten befördert werden. Da diese Fahrzeuge keinerlei Norm entsprechen, die Besatzungen keine medizinische Qualifikation haben und in der Regel auf 400-Euro-Basis beschäftigt sind, würden solche Fahrten unter den üblichen Preisen angeboten werden. Einige Krankenkassen duldeten diese Entwicklung unter Hinweis auf fehlende Behördenkontrolle, um unter hohem Risiko Kosten zu sparen.

Dies sei möglich, da die liegende Beförderung von kranken Menschen bestimmten gesetzlichen Vorschriften unterworfen sei, die im Bereich der liegenden Mietwagenbeförderung nicht beachtet werden. Verstoßen werde laut Landesverband u.a. gegen EU-Recht, das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) und das Medizinproduktegesetz (MPG). Aber auch gegen ärztliche Verordnungen werde verstoßen, wenn Mietwagenunternehmer ärztliche Krankentransportverordnungen (Muster 4) entgegennehmen, in denen vom behandelnden Arzt als Fahrzeugart „Krankentransportwagen“ verordnet wurde. Gegenüber den Krankenkassen werde dann ein „Mietwagen“ oder „Sondermietwagen“ abgerechnet.

Der Landesverband fordert daher, dass es möglichst schnell zu entsprechenden Überprüfungen und Kontrollen der verantwortlichen Behörden kommen muss. Welcher Schaden entstehe, wenn die zuständigen Kontrollgremien zu spät eingreifen, würden die aktuellen Geschehnisse in Bremen eindrucksvoll beweisen.

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