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Mit Sonderfahrerlaubnis soll Einsatzfähigkeit erhalten bleiben

04.11.2010, 11:09 Uhr

Foto: H. Holder

Rheinland-Pfalz möchte Genehmigung bis 7,5 Tonnen

Der Ministerrat in Rheinland-Pfalz hat die neue Sonderfahrberechtigung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige sowie ehrenamtliche Helferinnen und Helfer des Rettungsdienstes und der anderen Hilfsorganisationen gebilligt. „Aufgrund der seit 1999 geltenden fahrerlaubnisrechtlichen Vorschriften stehen den Freiwilligen Feuerwehren, den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten, dem Technischen Hilfswerk und den sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes immer weniger Angehörige zur Verfügung, die über einen notwendigen Führerschein für Einsatzfahrzeuge verfügen. Das hat sich auf die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste ausgewirkt“, sagte Innenminister Karl Peter Bruch. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und um die Einsatzfähigkeit der Organisationen nachhaltig sicherzustellen, habe die Landesregierung nun mit der Rechtsverordnung den Weg für so genannte „einfache“ Fahrberechtigungen von Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 bis 4,75 Tonnen frei gemacht.

Aus Sicht der Landesregierung bestehe noch weiterer Handlungsbedarf: „Die Länder brauchen eine Möglichkeit, auch eine Sonderfahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen einschließlich des Führens von Fahrzeugkombinationen nach dem Vorbild der Sonderfahrberechtigung von Einsatzfahrzeugen bis 4,75 Tonnen zu erteilen“, forderte Bruch. Dies würde die Einsatzfähigkeit zusätzlich erhöhen. Eine entsprechende Bundesratsinitiative, wonach mehrheitlich eine erneute Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gefordert werde, trage Rheinland-Pfalz grundsätzlich mit, so der Minister. Das weitere Vorgehen der Bundesebene bleibe abzuwarten.

Der Innenminister wird nun den vorliegenden Entwurf den kommunalen Spitzenverbänden, dem Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz e.V., den Landesverbänden der Hilfsorganisationen und den Fahrlehrerverbänden Rheinland-Pfalz e.V. und Pfalz e.V. zur Stellungnahme übersenden. Die Verordnung soll Anfang des Jahres 2011 in Kraft gesetzt werden.

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