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Mitwirkung im Katastrophenschutz zählt bei Rettungsdienst-Vergabe

21.08.2013, 08:55 Uhr

Foto: C. Düpjohann/Malteser

Thüringer Kabinett beschließt Gesetzesänderungen

Das Thüringer Kabinett hat am gestrigen Dienstag im zweiten Durchgang drei wesentliche Änderungen im Rettungsdienstgesetz beschlossen. Damit soll vor allem eine „Herauslösung des Rettungsdienstes aus dem vernetzten Hilfeleistungssystem“ vermieden werden. Ausschreibungen rettungsdienstlicher Leistungen würden zu einer einseitigen Betrachtung unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit führen, so Innenminister Jörg Geibert. Deshalb soll der Umfang der personellen Mitwirkung im Katastrophenschutz bei der Vergabe rettungsdienstlicher Leistungen berücksichtigt werden.

Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass die Zentralen Leitstellen und die in der Notfallrettung eingesetzten Rettungsfahrzeuge in der Zukunft auch mit Notfallsanitätern besetzt werden können. Überdies werde der Weg geebnet, dass mittelfristig anstelle der bisher tätigen Rettungsassistenten die für die betreffenden Aufgaben besser qualifizierten und mit mehr Kompetenzen ausgestatteten Notfallsanitäter eingesetzt werden.

Die dritte Änderung dient der Umstellung der Abrechnung von rettungsdienstlichen Leistungen für nicht gesetzlich versicherte Betroffene. Aufgrund der 2009 ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum öffentlich-rechtlichen Charakter rettungsdienstlicher Entgelte für die Notfallversorgung für diesen Personenkreis müsse die Abrechnungspraxis so geändert werden, dass die zuständigen Aufgabenträger anstelle von Rechnungen nunmehr Verwaltungsakte erlassen. Der Gesetzesentwurf wird jetzt an den Thüringer Landtag überwiesen.

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