In der Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst der Stadt Münster ist erstmals die Einbindung der Hilfsorganisationen vorgesehen. In der öffentliche Beschlussvorlage (Vorlagen-Nr.: V/1003/2016) heißt es dazu, dass die Einbindung Dritter in die öffentliche Notfallrettung, die partiell erfolgen soll, ausschließlich an denjenigen Standorten vorgesehen ist, an denen eine „Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des bestehenden trägereigenen integrierten Gefahrenabwehrsystems aus Rettungsdienst und Brandschutz nicht zu erwarten ist.“ Angewendet werden dafür soll die sogenannte Bereichsausnahme für die Bereiche „Dienstleistungen des Katastrophenschutzes, des Zivilschutzes und der Gefahrenabwehr“ des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, womit private Dienstleiter nachweislich ausgeschlossen sind.
Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Frage, ob zu den in der Bereichsausnahme genannten Bereichen auch der Regelrettungsdienst zähle, nicht abschließend gerichtlich geklärt sei und dies auch nicht in Kürze zu erwarten ist. Daher plant die Verwaltung, nach Verabschiedung des Rettungsdienstbedarfsplans ein Vergabeverfahren gemäß den verwaltungstechnischen Grundsätzen unter Nutzung der Bereichsausnahme für mehrere Lose durchzuführen. Insgesamt sollen durch die Hilfsorganisationen vier Rettungswagen im Tagesdienst an sieben Wochentagen besetzt werden (jeweils Früh- und Spätschicht an den Feuer- und Rettungswachen 1 und 2). Dies sei durch die jährliche Fallzahlsteigerungen von 4 bis 5% notwendig geworden. Diese Entwicklung wird auch für die nächsten Jahre erwartet. Am 14. Dezember 2016 soll der Rettungsdienstbedarfsplan im Rat verabschiedet werden.