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Nach Ausschreibungen kann man kein Ehrenamt erhalten

17.11.2008, 15:10 Uhr

Foto: DRK-LV Hessen

8. DRK-Rettungsdienstsymposium in Hohenroda

Beim 8. DRK-Rettungsdienstsymposium in Hohenroda wies die hessische Rotkreuz-Präsidentin Hannelore Rönsch vor rund 500 Besuchern in ihrer Eröffnungsrede darauf hin, dass es Rettungsassistenten möglich sein müsse, „ihren Lebensunterhalt durch ihr eigenes Einkommen zu bestreiten“. Bei der Veranstaltung am vergangenen Donnerstag und Freitag merkte zudem Gerd Krämer, Staatsekretär des Hessischen Sozialministeriums, an: „Wer glaubt durch Ausschreibungen im Rettungsdienst Geld einzusparen, wird merken, dass diese keineswegs so ist. Ehrenamt zu erhalten ist nach Ausschreibungen faktisch ausgeschlossen.“

Mit Spannung erwartet wurden die Ergebnisse des vom Hessischen Sozialministerium in Auftrag gegebenen Gutachtens zur „Effektivität und Effizienz rettungsdienstlicher Leistungen“. Erstmalig wurde in Deutschland ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Tiefe und den Umfang rettungsdienstlicher Leistungen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit beleuchtet. Können durch jeden in den Rettungsdienst investierten Euro wirklich Kosten in der Folgebehandlung des Patienten eingespart werden, weil die Patienten durch eine gezieltere Erstversorgung in einer besseren Grundverfassung im Krankenhaus ankommen? Regierungsdirektor Wilhelm Schier und Jürgen Herdt von der Hessen Agentur beantworteten diese Frage mit einem eindeutigen „Ja!“: „In jedem zweiten Fall hat sich der Zustand des Patienten durch die rettungsdienstliche Erstversorgung erheblich verbessert. Obwohl es schwierig ist, dies zu bemessen, kann man davon ausgehen, dass rund 200 Euro so in der jeweiligen Folgebehandlung eingespart werden konnten.“

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