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Nächste Runde im Notfallsanitäter-Kompetenzgerangel

25.01.2021, 15:20 Uhr

Foto: K. von Frieling

Bundestag berät am Donnerstag


Die Tagesordnung des Deutschen Bundestags sieht für den kommenden Donnerstag, den 28. Januar 2021, die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze und damit auch des Notfallsanitätergesetzes vor. Dazu wurden bereits die entsprechende Drucksache (dort die S. 46-47 mit Begründung S. 85-87), die Stellungnahme des Bundesrats (S. 104-105) und die Stellungnahme der Bundesregierung (S. 111-112) veröffentlicht. Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber endlich Rechtsklarheit schafft. Die divergierenden Stellungnahmen von Bundesrat und Bundesregierung lassen das Gegenteil befürchten.

Zu einem Gesetzentwurf gibt es in der Regel drei Beratungen, Lesungen genannt. In der ersten Lesung wird der Entwurf zur Beratung an den federführenden Ausschuss überwiesen. Eine Aussprache findet meist nicht statt. In der zweiten Lesung wird der Gesetzentwurf in der vom Ausschuss vorgelegten Fassung beraten. Jeder Abgeordnete kann Änderungsanträge stellen. Wird der Gesetzentwurf in der zweiten Lesung unverändert angenommen, folgen dritte Lesung und Schlussabstimmung unmittelbar. Ansonsten finden sie am zweiten Tag nach Verteilung der Drucksache mit den in zweiter Lesung beschlossenen Änderungen statt. Nachdem ein Gesetzentwurf die parlamentarische Beratung in drei Lesungen durchlaufen hat, wird nach Ende der dritten Lesung über den Gesetzentwurf abgestimmt. Soweit nicht das Grundgesetz, ein Bundesgesetz oder die Geschäftsordnung des Bundestages etwas anderes vorschreibt, entscheidet die einfache Mehrheit.

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