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Neuausrichtung des Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz

02.09.2022, 09:09 Uhr

Foto: P. Köhler

Neue Landesbehörde übernimmt Einsatzleitungsfunktion im Ernstfall


Aus der Flutkatastrophe vergangenen Jahres und aus den dürrebedingten Wald- und Vegetationsbränden zieht Rheinland-Pfalz seine Lehren und richtet den Katastrophen- und Bevölkerungsschutz neu aus. So sollen das Referat für Brand- und Katastrophenschutz der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) mit der Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie (LFKA) zu einer zentralen Landesoberbehörde zusammengelegt werden. Für den Haushalt 2023/24 sind bei der ADD und der LFKA 144 Vollzeitäquivalenzen eingeplant. Darüber hinaus soll zusätzliches Personal eingesetzt werden.

Die Aufgabe der Landesbehörde wird darin bestehen, im Bedarfsfall die Einsatzleitung auf Landesebene zu übernehmen. Der Einsatzleiter wird zusätzlich durch einen Verwaltungsstab und durch einen operativ-taktischer Stab (Gefahrenabwehrleitung) unterstützt. Falls erforderlich, wirken Mitarbeiter anderer Behörden in den Stäben mit. So werden z.B. bei einem Starkregenereignis Vertreter des Landesamtes für Umwelt (LfU) eingebunden, um meteorologische und hydrologische Daten auszuwerten. Um die Abläufe zu verinnerlichen und die Strukturen zu stärken, wird es regelmäßige Übungen geben. Die Landesbehörde werde sich nicht nur der Einsatzplanung und der Aus- und Fortbildung annehmen, sondern zugleich an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr ein mit Experten aus Brand- und Katastrophenschutz besetztes Lagezentrum betreiben, erklärt Innenminister Roger Lewentz. Ein „Gemeinsames Kompetenzzentrum Katastrophen- und Bevölkerungsschutz“ (GeKoB-Land) soll alle Akteure wie Hilfsorganisationen oder Bundeswehr miteinander vernetzen.

Auf unterste Ebene übernehmen die Landkreise und kreisfreien Städte die Einsatzleitung vor Ort. Die Strukturen und Vorgaben werden einheitlich verbindlich angepasst. Außerdem werden regionale Lager- und Logistikzentren errichtet. So soll der Bestand an Einsatzmitteln im Sinne einer besser überörtlichen Hilfe entsprechend verteilt werden.

Der Bestand geländegängiger und watfähiger Fahrzeuge werde mit einem Sonderförderprogramm in Höhe von zwei Millionen Euro gestärkt, so Lewentz. Ergänzend hierzu sei im Juli der Zuschlag für zwei neue Polizeihubschrauber zugesichert worden, wofür im Landeshaushalt 32,5 Mio. Euro vorgesehen seien. Die ersten Modelle würden im ersten Halbjahr 2024 bereitgestellt, die sowohl für die Brandbekämpfung als auch für die Personenrettung mit Winde eingesetzt werden könnten, erklärt der Innenminister. Für den Aufbau eines landesweiten Systems zur gegenseitigen Führungsunterstützung und die Verstärkung der Integrierten Leitstellen durch einen durchgehend verfügbaren Lagedienstmitarbeiter seien im Haushalt 2023/24 616.000 Euro eingeplant worden.

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