Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensivmedizin und Notfallmedizin (DIVI) und die Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) haben sich auf einen gemeinsamen Antrag für eine Zusatzweiterbildung „Klinische Notfall- und Akutmedizin“ für die Musterweiterbildungsordnung verständigt. Damit soll auf die Entwicklung der klinischen Notfall- und Akutmedizin und die Einrichtung zahlreicher interdisziplinärer Notaufnahmen an deutschen Kliniken in den letzten 10 Jahren reagiert werden. Anders als in vielen anderen europäischen Ländern gab es für diesen Bereich der Medizin in Deutschland bisher keine spezifische Ausbildung für das ärztliche Personal.
Grundlage des Vorschlages seien die Inhalte des Europäischen Curriculums für Notfallmedizin der Europäischen Gesellschaft für Notfallmedizin (EuSEM). Der deutsche Vorschlag folge dem EuSEM-Curriculum mit der Kombination von Kernausbildungszeit in der Notaufnahme und zu erfüllenden klinischen Voraussetzungen wie Intensiv- und präklinische Notfallmedizin. Für den Erwerb der Zusatzweiterbildung sei dabei die vorliegende Facharztweiterbildung in einem der großen Fächer mit hohem Anteil an Notfallpatienten erforderlich. Erwerben können die Zusatzweiterbildung Anästhesisten, Allgemeinmediziner, Chirurgen, Internisten, Neurologen, Neurochirurgen sowie Pädiater. Eingangsvoraussetzungen für den Erwerb der Zusatzweiterbildung sind die bestehende Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ und zusätzlich ein halbes Jahr Tätigkeit auf einer Intensivstation.