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Neue Führerscheinregelung für Helfer verabschiedet

14.04.2009, 12:47 Uhr

Foto: R. Schnelle

Das Bundeskabinett hat eine Ausnahmeregelung für die Helfer in Rettungsdienst, Katastrophen- und Brandschutz zu den neuen europaweiten Führerscheinbestimmungen verabschiedet, die zum Jahresanfang in Kraft getreten sind. Danach durften mit dem jetzigen Pkw-Führerschein B nur noch Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t gefahren werden. Bei Hilfs- und Rettungsorganisationen, wo die meisten Fahrzeuge aber deutlich schwerer sind, drohten dadurch die Fahrer knapp zu werden. Nicht betroffen von der Richtlinie sind nur die Inhaber der alten Führerscheinklasse 3. Sie dürfen auf der Basis des Bestandschutzes auch weiterhin Fahrzeuge bis 7,5 t fahren.

 

Die Kosten für eine Fahrerlaubnis bis 7,5 t nach neuem Standard sind erheblich: Sie belaufen sich auf rund 3.000 Euro – ein Umstand, der für erhebliche Unruhe bei Hilfsorganisationen und Feuerwehren gesorgt hatte. Das Bundesverkehrsministerium hofft nun, die kritische Situation bundesweit entschärft zu haben. Wie das Ministerium mitteilte, sei die „Zielrichtung“ der verabschiedeten Ausnahmeregelung, den Helfern nach einer Zusatzschulung die Erlaubnis zu geben, Fahrzeuge bis 7,5 t zu lenken. Es bestehe ferner die erklärte Absicht, die rechtlichen Voraussetzungen dafür noch in dieser Legislaturperiode zu schaffen. Bei den Kosten wolle man auf jeden Fall die Helfer von jeglicher Belastung ausnehmen. „Angesichts der Konjunkturpakete wird das nicht das Problem sein“, teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. Die deutsche Initiative bewegt sich im Einklang mit der EU-Richtlinie 2006/126/EG, die für das nationale Recht Ausnahmen von der Führerscheinregelung für Fahrzeuge vorsieht, die im Katastrophenschutz eingesetzt werden. Auch Österreich hat davon bereits Gebrauch gemacht. (POG)

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