Das Land Niedersachsen hat als erstes Bundesland im April 2008 Rahmenrichtlinien zur Ausbildung von Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten verabschiedet. Die Rahmenrichtlinien sind entsprechend der aktuellen berufspädagogischen Standards handlungs- und lernfeldorientiert. Sie definieren für das Rettungsfachpersonal umfangreiche fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen, die über das reine Fachwissen hinausgehen.
Als Ausbildungsziel soll zur verantwortlichen Tätigkeit und Mitwirkung insbesondere bei der Erkennung, Versorgung und Verhütung befähigt werden. In diesem Rahmen umfasst die Tätigkeit der Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten den kurativen Aspekt und die Einbeziehung präventiver Maßnahmen zur Wiedererlangung, Verbesserung, Erhaltung und Förderung der physischen und psychischen Gesundheit der anvertrauten Notfallpatienten und sonstigen Hilfsbedürftigen. Die Ausbildung umfasst ebenfalls relevante notfallmedizinische Tätigkeiten in Arbeitsfeldern sonstiger Einrichtungen des Gesundheitswesens. Die Ausbildung befähigt dazu, bestimmte Aufgaben eigenverantwortlich oder im Rahmen der Mitwirkung auszuführen und interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen zusammen zu arbeiten.
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