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Neuer Indikationskatalog für den Notarzteinsatz

12.09.2011, 16:04 Uhr

Dr. med. Marc Kumpch (Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) Kaiserslautern), Staatssekretärin Heike Raab und Ministerialdirigent Peter Grüßner (Foto: Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur)

Orientierungshilfe insbesondere für die Leitstellen

Der seit 1999 in Rheinland-Pfalz eingeführte Indikationskatalog für den Notarzteinsatz (Notarztindikationskatalog (NAIK)) hat sich zu einer wesentlichen Orientierungshilfe für alle am Rettungsdienst Beteiligten und insbesondere für die Leitstellen zu einer bewährten Leitlinie zur Entsendung des Notarztes entwickelt. Bundesweit war der NAIK der erste für alle Leitstellen verbindlich eingeführte Katalog für den Notarzteinsatz. Nach der ursprünglichen Entwicklung und nochmaligen Überarbeitung durch das Rudolf-Frey-Forum für Notfallmedizin e.V. (RFFN) im Jahr 2007 ist der NAIK erneut inhaltlich überarbeitet und dem aktuellen wissenschaftlichen Standard angepasst worden.

Der NAIK soll in erster Linie den Disponentinnen und Disponenten in Integrierten Leitstellen und Rettungsleitstellen als Leitlinie für die Entsendung eines notarztbesetzten Rettungsmittels dienen. Darüber hinaus stellt er aber auch für alle anderen Beteiligten im Rettungsdienst eine Orientierungshilfe dar, was auch die Nachforderung notarztbesetzter Rettungsmittel am Einsatzort einbezieht. Mit der Novellierung des NAIK werden auf die „patientenzustandsbezogenen Indikationen“ ein besonderer Schwerpunkt gelegt und beispielhaft am Telefon zu stellende Fragen dargestellt. Zusätzlich werden Situationen angeführt, die zwar häufig zu Hilfeersuchen in einer Leitstelle führen, die aber von tatsächlichen Vitalfunktionsstörungen anhand der strukturierten Abfrage unterschieden werden müssen und keine Notarztindikation darstellen. Damit werden häufig angeführte Interpretationslücken geschlossen.

Neben der Erfassung des Patientenzustandes existieren Notfallsituationen, bei deren Vorliegen per se bereits von der akuten Vitalgefährdung eines oder mehrerer Patienten auszugehen ist. Dazu gehören beispielsweise Verkehrsunfälle mit hoher Geschwindigkeit. Auch die Liste dieser „Notfallbezogenen Indikationen“ wurde überarbeitet und es werden zusätzlich Situationen aufgeführt, die tatsächlich primär keine Entsendung eines Notarztes bedürfen, sondern auch durch andere Rettungsmittel oder Versorgungsangebote abgedeckt werden können.

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