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Neuer Lehrplan für Notfallsanitäter-Ausbildung

29.05.2015, 14:41 Uhr

Bild: MSAGD Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz

„Ich freue mich, dass es uns mit dem neuen Lehrplan für Notfallsanitäter gelungen ist, die Ausbildung von Notfallsanitätern zukünftig noch weiter zu verbessern und somit auch die akute Notfallversorgung der Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz“, sagte Staatssekretär David Langner heute in Mainz. Der Beruf des Notfallsanitäters sei neben dem Ärzteberuf einer der zentralen Berufe im Rettungswesen. Der neue Lehrplan wurde heute durch die Lehrplankommission an das Ministerium übergeben. Er wurde unter Beteiligung aller Akteure des Rettungswesens und der Schulen für Notfallsanitäter sowie mit gezielter Praxisorientierung erarbeitet und regelt die schulische und die praktische Ausbildung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter für Rheinland-Pfalz. Der Ausbildungslehrplan beschreibt und vermittelt Lerninhalte für eine dreijährige, in Teilzeit höchstens fünfjährige, Ausbildungszeit anhand einzelner Module mit sechs Lernfeldern und 18 Lernmodulen. Jedes Lernmodul legt die den Auszubildenden zu vermittelnde Kompetenzen, Inhalte an den Lernorten Schule und Praxis (Klinik und Lehrrettungswachen) sowie die didaktischen Methoden dar. Der Ausbildungslehrplan für Notfallsanitäter soll verbindlich für alle Notfallsanitäterschulen in Rheinland-Pfalz ab dem Schuljahr 2015/2016 in Kraft treten.

Die Ergänzungslehrgänge für Rettungsassistenten zur Weiterqualifikation zum Notfallsanitäter sind im Rahmen der Lehrplanentwicklung mit konzipiert worden und sind Bestandteil des Ausbildungslehrplans Notfallsanitäter. Der Ausbildungslehrplan stellt einen zentralen Baustein der Umsetzung des neuen Notfallsanitätergesetz (NotSanG) dar. Das neue Notfallsanitätergesetz und die dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Notfallsanitäter sind zum 1. Januar 2014 in Kraft getreten und werden derzeit vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie umgesetzt. Dies geschieht zusammen mit dem für das Rettungswesen zuständigen Ministerium des Innern, für Sport und für Infrastruktur, den Rettungsorganisationen des Landes, den ärztlichen Leitern Rettungsdienst, den Berufsorganisationen, Ver.di, Komba und den Notfallsanitäterschulen.

Vier Schulen haben bereits mit der Ausbildung auf Basis des neuen Notfallsanitätergesetzes zum Schuljahr 2014/2015 begonnen.

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