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Neuer „RAEP Gesundheit“ in Rheinland-Pfalz

01.11.2013, 11:44 Uhr

Foto: M. Temmler

Innenminister setzt „Sonderalarm Rettungsdienst“ in Kraft

Der neue „Rahmen- Alarm- und Einsatzplan Gesundheitliche Versorgung und Betreuung im Rahmen des Rettungs-, Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes sowie der Psychosozialen Notfallversorgung („RAEP Gesundheit“)“ wurde jetzt vom Innenminister von Rheinland-Pfalz, Roger Lewentz, offiziell eingeführt. Außerdem setzte er den Sonderalarm Rettungsdienst für unbestimmte Zeit in Kraft. Lewentz begründete die Neufassung des „RAEP Gesundheit“ damit, dass er den unterschiedlichen Strukturen der Gemeinden und der Landkreise Rechnung trage. Er ermögliche es, „bei der Planung stärker die tatsächlich vorhandenen Ressourcen zu berücksichtigen.“

Der Minister empfahl den kommunalen Aufgabenträgern, die eigenen Planungen auf der Grundlage des neuen „RAEP Gesundheit“ in ihren Zuständigkeitsbereichen anzupassen. „Mit dem neuen RAEP Gesundheit haben wir hervorragende planerische Grundlagen für ein großes Spektrum im medizinischen Bevölkerungsschutz, also vom kleinen Verkehrsunfall mit wenig Verletzten bis hin zur Großschadenslage mit einem Massenanfall von Verletzten, geschaffen.“

Der neue „RAEP Gesundheit“ soll den Aufgabenträgern Hilfestellung geben beim Aufstellen eigener Planungen. Es handelt sich um eine Aktualisierung des RAEP aus dem Jahr 2001. Änderungen in den gesetzlichen Grundlagen, neue Erkenntnisse aus dem Einsatzalltag oder die Verwendung neuer Begrifflichkeiten hätten eine Aktualisierung erforderlich gemacht. Der „RAEP Gesundheit“ kommt zur Anwendung, sobald Einheiten des Rettungsdienstes mit Facheinheiten nach dem Brand- und Katastrophenschutzgesetz des Landes, LBKG (z.B. Feuerwehr), gemeinsam an einer Einsatzstelle tätig werden. Ebenso greift er, wenn die Hilfsorganisationen im Rahmen des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe oder des Katastrophenschutzes gemäß den Ausführungen des LBKG zum Einsatz kommen. Der neue „RAEP Gesundheit“ kann auch im Internet auf den Seiten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier heruntergeladen werden.

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