Wie die „Tagesschau“ gestern meldete, bewegt sich etwas in Sachen Bereitschaftsdienst. Demnach gibt es einen neuen Vorschlag der Brüsseler EU-Kommission, demzufolge die Bereitschaftszeiten von Ärzten und Rettungsdienst-Mitarbeitern nur dann als Arbeitszeiten angerechnet werden, wenn der Betroffene auch tatsächlich gearbeitet hat. Ansonsten wird der Dienst als Ruhezeit gewertet.
Ärzte und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) haben bereits Kritik an dem neuen Entwurf geäußert. Sie befürchten unbezahlte „Marathondienste“ und eine Neuregelung auf Kosten der Arbeitnehmer. Zudem verkehre die Kommission die Rechtsprechung der vergangenen Jahre (wir berichteten im RETTUNGSDIENST) in ihr Gegenteil.
Neuer Vorschlag zum Bereitschaftsdienst
23.09.2004, 10:22 Uhr