S+K Verlag
Der einzige Fachverlag für
Notfallmedizin in Deutschland.
Bücher, Zeitschriften und Nachrichten
rund um das Thema Rettungsdienst.

Neues Highlight im Berliner Krankentransport

05.06.2008, 08:45 Uhr
VW T2 (Bj. 1973) als KTW zugelassen

Am Dienstag dieser Woche, dem 3. Juni 2008 (!), hat die verantwortliche Genehmigungsbehörde des Landes Berlin ein neues Fahrzeug für den Krankentransport gemäß hauptstädtischem Rettungsdienstgesetz zugelassen. Es handelt sich dabei um einen VW vom Typ T2 mit der Erstzulassung vom 31. Oktober 1973. Mit diesem Einsatzfahrzeug auf dem neuesten Stand der Technik können die Patienten in der Bundeshauptstadt endlich wieder in den Genuss der bewährten „Rundrohrtrage“ kommen.

Die Krankentransport Gorris GmbH hat den „echten Oldtimer“ angemeldet, um damit erneut auf die von Rettungsdienstunternehmen seit Jahren kritisierte Genehmigungspraxis im Berliner Krankentransport hinzuweisen. Die Einhaltung der unabdingbaren Voraussetzungen im Hinblick auf Personal und Fahrzeuge wird von den verantwortlichen Behörden auch nach Auffassung des Landesverbandes privater Rettungsdienste Berlin e.V. geradezu sträflich vernachlässigt. Bemerkenswerte Zurückhaltung bei der Prüfung ihrer Vertragspartner zeigen auch die gesetzlichen Krankenkassen. Obwohl ihnen seit 2004 mit der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes ein eigenständiges Kontrollrecht im Hinblick aus die „Anforderungen an das eingesetzte Personal sowie die technische und medizinische Ausstattung der Krankentransportwagen“ (§ 14 Abs. 3 Rettungsdienstgesetz Berlin) eingeräumt wurde, wird dieses Recht bis heute ganz offensichtlich nicht wahrgenommen. Dabei soll diese Vorschrift besonders dem Schutz der Versicherten dienen.

Zeitgleich mit der Zulassung des historischen Fahrzeugs für den regulären Krankentransport hat der Landesverband ein Sachverständigengutachten über einen repräsentativen Querschnitt der real im Einsatz befindlichen Krankenwagen vorgelegt – mit teilweise erschreckenden Ergebnissen im Hinblick auf Zustand und Ausrüstung der Fahrzeuge. Dieses Gutachten wurde auch im laufenden Schiedsverfahren über die seit Jahren streitige Vergütung vorgelegt. Die „völlig unzureichenden Entgelte“ sind nach Auffassung der großen Mehrzahl der Leistungserbringer die wesentliche Ursache für die aufgezeigten Mängel.

Stumpf + Kossendey Verlag, 2024
KontaktRSS Datenschutz Impressum