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Neues Rettungdienstgesetz für Mecklenburg-Vorpommern

03.06.2014, 19:51 Uhr

Foto: DLRG

Rettungsdienstbereiche müssen neu zusammengestellt werden

Bereits seit der vergangenen Legislaturperiode wird an der Novellierung des Landesrettungsdienstgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern gearbeitet. Nun sieht es so aus, dass die Novelle im Oktober endlich in den Landtag kommt. Laut der Online-Ausgabe der „Schweriner Zeitung“ gab zumindest die zuständige Sozialministerin Birgit Hesse einen Gesetzesentwurf zur Stellungnahme an die anderen Ressorts der Landesregierung. Notwendig geworden war das neue Rettungsdienstgesetz durch die Kreisgebietsreform, die teils erhebliche Auswirkungen auf die gesetzlich vorgeschriebenen Hilfsfristen hat. Derzeit gilt eine Hilfsfrist von 10 Minuten für Notfälle und bei Spitzenauslastungen eine maximale Wartezeit von 30 Minuten bei der Beförderung von zeitkritischen Krankentransporten. Sollen diese Standards gehalten werden, müssen einzelne Rettungsdienstbereiche neu zusammengestellt werden.

Weitere Änderungen könnten sich noch aus den Forderungen der Wasserrettungsorganisationen im Land ergeben, per Gesetz zu regeln, dass die Kosten für Erste-Hilfe-Einsätze an Land übernommen werden. Das Sozialministerium wies dazu den Vorwurf zurück, die Wasserretter müssten im rechtsfreien Raum agieren. Das Kurortgesetz verpflichte Seeheilbäder, Seebäder und Erholungsorte dazu, Badestrände abzusichern. Dazu würden die Kommunen mit den Wasserrettungsorganisationen entsprechende Verträge schließen. (POG)

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