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Neues Rettungsdienstgesetz in Baden-Württemberg

16.12.2015, 13:40 Uhr

Foto: R. Schnelle

Einsatzdokumentation und Qualitätssicherung verpflichtend

Der Landtag von Baden-Württemberg hat heute Vormittag die Reform des Rettungsdienstgesetzes verabschiedet. Sie wird am Tag nach der Verkündung im Gesetzblatt Baden-Württemberg in Kraft treten. Laut Innenminister Reinhold Gall sei das neue Rettungsdienstgesetz „ein wertvoller Beitrag, um die Notfallversorgung der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg zu verbessern. Wir wappnen das Rettungswesen für die erheblichen Herausforderungen durch den demografischen Wandel und die Entwicklungen im Krankenhaussektor.“

Mit der Reform werde jetzt die gesamte Rettungskette betrachtet und im Gesetz verankert. Die örtlichen Bereichsausschüsse im Rettungsdienst müssten die Hilfsfrist und die Rettungskette genau prüfen und ggf. rasch nachsteuern, um Zeitintervalle zu verkürzen. Das sei bisher bundesweit einmalig, so das Innenministerium. Mit der Reform wird auch eine unabhängige Qualitätssicherung nach landesweit einheitlichen Qualitätsmaßstäben im Rettungsdienst Baden-Württemberg gesetzlich verankert. Die Stelle für Qualitätssicherung (SQR-BW) prüft regelmäßig Struktur, Prozesse und Ergebnisse im Rettungsdienst. Alle Beteiligten im Rettungsdienst sind nun zur Dokumentation über jeden Einsatz in der Notfallrettung und zur Mitwirkung an der landesweiten Qualitätssicherung verpflichtet.

Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes (Drucksache 15/7612)

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (Drucksache 15/7814)

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