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Neues Rettungsdienstgesetz in Bayern

25.04.2008, 10:48 Uhr

Innenminister Herrmann

Am gestrigen Donnerstag erfolgte die erste Lesung des neuen Rettungsdienstgesetzes im bayerischen Landtag. Innenminister Joachim Herrmann erklärt dabei, dass damit die Weichen gestellt werden sollen, „damit die Organisation des Rettungsdienstes auf veränderte Rahmenbedingungen z.B. in der Krankenhauslandschaft reagieren kann.“ Die bayerische Landesregierung werde alles dafür tun, dass die Notfallhilfe nicht nur schnell am Einsatzort sei: „Wir müssen zusätzlich berücksichtigen, dass der Rettungsdienst Patienten auch in einer notfallmedizinisch vertretbaren Zeit in geeignete Kliniken bringen muss. Wir wollen deshalb in einer Arbeitsgruppe gemeinsam mit Vertretern aller betroffenen Aufgabenträger und Organisationen die medizinischen, organisatorischen und finanziellen Aspekte aufarbeiten und eine Strategie ausarbeiten, um den Rettungsdienst an diese Entwicklungen optimal anzupassen und eine neue Grundlage für die Hilfsfristregelung in der Ausführungsverordnung zum neuen Gesetz zu schaffen.“

Als weitere wichtige Regelungsbereiche nannte der Minister die Finanzierung des Rettungsdienstes – hier geht es vor allem um den zeitgerechten Abschluss von Entgeltvereinbarungen, um Verbesserung der Kostentransparenz und Kostenkontrollen -, verbesserte Grundlagen für den Notarztdienst, Einführung des Fahrers für Notarzteinsatzfahrzeuge, Regelung für arztbegleitete Patiententransporte, die flächendeckende Einführung des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst, verbesserte Rechtsgrundlagen für die Berg-, Höhlen- sowie die Wasserrettung und Vereinfachungen bei den Genehmigungsverfahren.

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