Das Verordnungsformular zur Krankenbeförderung gibt es ab dem 1. April 2019 in einer neuen Version. Bisher verwendete Vordrucke dürfen dann nicht mehr eingesetzt werden. Das überarbeitete Formular 4 soll übersichtlicher aufgebaut und klarer gegliedert sein, sodass das Ausfüllen leichter werde, heißt es dazu von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Alle auszufüllenden Felder, z.B. zum Grund und zur Art der Beförderung, seien strukturiert angeordnet. Zudem sei die Anzahl der Felder reduziert worden. Man wolle damit erreichen, dass künftig auf den ersten Blick ersichtlich ist, ob eine genehmigungsfreie oder genehmigungspflichtige Fahrt verordnet wird. So könne auch der Patient erkennen, ob er vor der Krankenbeförderung eine Genehmigung seiner Krankenkasse einholen müsse.
Auf dem neuen Formular 4 wird bereits im oberen Bereich abgefragt, ob eine Hin- und/oder Rückfahrt verordnet wird. Liegt zum Beispiel ein Unfall, eine Berufskrankheit oder ein Versorgungsleiden vor, ist dies wie bisher oben auf dem Formular anzugeben. Neu ist hier aber, dass das Feld „sonstiger Schaden“ und die entsprechende Freitextzeile entfallen. Ärzte und Psychotherapeuten können als Grund der Beförderung eine genehmigungsfreie oder eine genehmigungspflichtige Krankenbeförderung verordnen. Die Unterscheidung ist jetzt auf den ersten Blick ersichtlich. Bei „Art der Beförderung“ wird angekreuzt, wie der Patient zur medizinisch notwendigen Behandlung bzw. zurückkommt. Dabei kann bei „Taxi/Mietwagen“ zusätzlich angekreuzt werden, ob eine Beförderung mit dem Rollstuhl, im Tragestuhl oder liegend erfolgen soll. Wird „KTW“ (Krankentransportwagen) angekreuzt, kann die medizinische Begründung direkt im folgenden Freitextfeld angegeben werden. Weitere Ankreuzfelder bestehen für „NAW/NEF“ und „RTW“, die bei lebensrettenden Sofortmaßnahmen verordnet werden können oder wenn während der Beförderung die vitalen Funktionen aufrechtzuerhalten sind.
Im unteren Formularbereich gibt es ein Freitextfeld für sonstige Angaben. Hier können z.B. Angaben zur Wartezeit des Transporteurs bei Hin- und Rückfahrt oder Angaben zu medizinisch erforderlichen Begleitpersonen gemacht werden. Auch kann angegeben werden, dass der Patient einen Rollator dabeihat oder es sich z.B. um einen adipösen Patienten handelt, sodass der Transportdienst dies rechtzeitig berücksichtigen kann. Auf der Rückseite sind wie bisher Angaben durch den Transporteur und den Patienten vorgesehen.